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Siedlungs- / Produktionsabfälle
MBA - mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen
Mit der Artikelverordnung "
Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen", die am 1. März 2001 in Kraft getreten ist, sollen zukünftig auch die hochwertigen mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) neben der thermischen Behandlung (Verbrennung) zur Behandlung von Abfällen zur Ablagerung zulässig sein.
Diese Anlagen müssen die strengen Bestimmungen, insbesondere die Emissionsgrenzwerte der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV), erfüllen. Altanlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind bis 2006 nachzurüsten oder stillzulegen.
Ziel der Vorbehandlung der Siedlungsabfälle ist eine umweltschonende Ablagerung der Abfälle auf Hausmülldeponien. Damit soll verhindert werden, dass Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle ohne Vorbehandlung deponiert werden, wie dies derzeit immer noch in großem Umfang geschieht.
Die
Technische Anleitung Siedlungsabfall, die als Verwaltungsvorschrift Vorgaben für die Verwertung und Beseitigung von Hausmüll definiert, wurde durch die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfallablagerungsV) verrechtlicht und um Vorgaben für Abluft und Abwasser für MBA ergänzt.
Nach der Verordnung ist ab 1. Juni 2005 keine unmittelbare Deponierung von biologisch abbaubarem Restabfall mehr zugelassen. Vielmehr müssen alle Siedlungsabfälle entweder durch die MBA oder die Müllverbrennung vorbehandelt werden. In etwa 20 Jahren sollte es durch weiter fortgeschrittene Abfallverwertung möglich sein, auf die Deponierung von Abfällen weitgehend zu verzichten.
Welche Voraussetzungen muss eine MBA erfüllen?
Mechanisch-biologische Anlagen sind zur Vorbehandlung von Restmüll zugelassen, wenn es dadurch gelingt, gleich strenge Umweltziele zu erreichen, wie durch eine thermische Behandlung - also Verbrennung. Für die Ablagerung von mechanisch-biologisch behandelten Abfällen werden strenge Anforderungen festgelegt, ebenso für die Emissionen in Luft und Wasser, die von MBA'en ausgehen dürfen.
Standorte der mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen (MBA)
für Rest-Siedlungsabfälle in der Bundesrepublik Deutschland. Bis 2007 sollen 66 Anlagen mit einer Kapazität von rd. 7,1 Mio. t errichtet werden. Weitere statistische Informationen finden Sie
hier.
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