Startseite - Atomenergie · Strahlenschutz
Zwei Männer vor ihren Laptops, im Hintergrund die Schaltzentrale.Foto: BMU / Bernd Müller

Atomenergie / Sicherheit

Ziel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist es, im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern den sicheren Betrieb aller kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Deutschland zu gewährleisten.

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Lagerbehälter vor der Beladung mit KernbrennstoffFoto: BMU / Brigitte Hiss

Atomenergie / Ver- und Entsorgung

Die sichere und umweltgerechte Entsorgung von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Kernkraftwerke sowie von radioaktiven Abfällen aus der Kerntechnik, der Stilllegung von kerntechnischen Einrichtungen, Industrie, Medizin und Forschung ist die unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung der radioaktiven Stoffe.

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Starkstromleitung über einem WohnhausFoto: BMU / Brigitte Hiss

Strahlenschutz

Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen. Während früher nur die vom Menschen hervorgerufene Strahlung in Regelungen berücksichtigt wurde, hat die Bundesregierung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auch die erhöhte Strahlung aus natürlichen Quellen in die Regelungen mit einbezogen.

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