Foto: BMU / Bernd Müller Atomenergie / Sicherheit
Ziel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist es, im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern den sicheren Betrieb aller kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Deutschland zu gewährleisten.
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Foto: BMU / Brigitte Hiss Atomenergie / Ver- und Entsorgung
Die sichere und umweltgerechte Entsorgung von bestrahlten Brennelementen aus dem Betrieb der Kernkraftwerke sowie von radioaktiven Abfällen aus der Kerntechnik, der Stilllegung von kerntechnischen Einrichtungen, Industrie, Medizin und Forschung ist die unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung der radioaktiven Stoffe.
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Foto: BMU / Brigitte Hiss Strahlenschutz
Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen. Während früher nur die vom Menschen hervorgerufene Strahlung in Regelungen berücksichtigt wurde, hat die Bundesregierung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auch die erhöhte Strahlung aus natürlichen Quellen in die Regelungen mit einbezogen.
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