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Stand: Februar 2007


Kurzinfo Bodenschutz und Altlasten

Bodenschutz

Die Böden in unseren Regionen sind als Ergebnis jahrtausendelangen Zusammenwirkens physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren entstanden. Ausgangsgestein und Niederschläge, Klima und Witterung, pflanzliche, tierische und mikrobielle Lebewesen auf und im Boden bestimmen die Zusammensetzung und Entwicklung des Bodens. Die Neubildung eines Zentimeters Boden dauert 200 bis 300 Jahre. Die wichtigsten Funktionen des Bodens sind

  • Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch, Flora und Fauna;
  • Abbau und Umbau von Stoffen, einschließlich des Abbaus von Schadstoffen;
  • Speicherung und Filterung von Wasser;
  • Standort für die wirtschaftliche Nutzung, für Siedlung, Verkehr und Freizeit;
  • Produktionsgrundlage für die Land- und Forstwirtschaft, für Gartenbau und Rohstoffgewinnung;
  • Grundlage der menschlichen Kulturentwicklung, aus denen auch historische Vorgänge ablesbar sind.

Die natürlichen Bodenfunktionen, wie Wasserdurchlässigkeit oder Wasserspeicherfähigkeit, Bodenfruchtbarkeit und die Funktion als Lebensraum für Organismen gehen durch Bodennutzungen, die zur Bebauung oder anderweitiger Versiegelung des Bodens führen, weitgehend verloren.

Zuständigkeiten

Der Bund hat im Bodenschutz eine Gesetzgebungskompetenz, die mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz des Bodens ( BBodSchG) 1998 und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ( BBodSchV) 1999 wahrgenommen wurde. Die Ausführung des BBodSchG und der BBodSchV liegt in der Zuständigkeit der Länder, die auch ergänzende Verfahrensregelungen erlassen können.

Geschichte

Der Schutz der Böden wurde zunächst indirekt geregelt über Bestimmungen zur Luftreinhaltung, zur Abfallbeseitigung und zur Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Zum besseren Schutz der Böden verabschiedete die Bundesregierung 1985 erstmals eine Bodenschutzkonzeption und rückte den Bodenschutz ins Bewusstsein der Umweltpolitik. Anfang 1998 verabschiedete der Bundestag das Bundes-Bodenschutzgesetz.

Mitte 1999 erließ die Bundesregierung die dazugehörige Bodenschutz- und Altlastenverordnung, um eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für den Schutz des Bodens zu schaffen. (vergleichen Sie bitte mit Bodenschutz: Gesetzgebung).

Im Jahr 2002 wurde erstmals von der Bundesregierung ein Bodenschutzbericht vorgelegt.

Altlasten

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, die zu schädlichen Bodenveränderungen oder zu anderen Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit führen. Die Umweltpolitik zielt daher darauf, Altlasten und altlastverdächtige Flächen zu erfassen, sie zu untersuchen und ggf. zu sanieren sowie Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Altlasten können sich auf alten Industrie- und Gewerbegrundstücken oder auch auf solchen Grundstücken befinden, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden bzw. auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

In Deutschland sind mehr als 271.000 Flächen als altlastverdächtig erfasst.
Neben den Altlasten der industriellen Entwicklung gibt es die Altlasten durch militärische Nutzung der Flächen und durch Rüstungsgüterproduktion. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme Mitte der 90er Jahre wurden insgesamt 3.240 Rüstungsaltlastverdachtsflächen in Deutschland erfasst. Sie stammen z.T. noch aus der Zeit während und zwischen den zwei Weltkriegen des 20. Jahrhunderts, aber auch aus der Zeit des "kalten Krieges". Grundlage für staatliche Maßnahmen zur Auffindung und Sanierung von Altlasten ist das Bundes-Bodenschutzgesetz mit der Bodenschutz- und Altlastenverordnung, in Kraft seit 1999. Mit diesen gesetzlichen Regelungen hat die Bundesregierung den Vorsorgegedanken vertieft und bundesweit einheitliche Vorgaben für den Bereich der Altlastenbewertung und -sanierung gemacht. Eigentümer und Investoren erhalten dadurch Rechts- und Investitionssicherheit.

Auf Basis dieser Rechtsgrundlage des Bundes und zugehörigen Landesregelungen entscheiden die Bundesländer im Rahmen ihrer Vollzugszuständigkeit über die im einzelnen zu treffenden Maßnahmen.


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