| BMU - Glossar | |
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| Aarhus-Konvention | Die ECE Konvention formuliert den Anspruch auf Zugang der Bürger zu Umweltinformationen gegenüber den Behörden und regelt die Öffentlichkeitsbeteiligung bei einzelnen Vorhaben, Plänen, Programmen und Politiken sowie die Widerspruchsverfahren und Klagerechte in Umweltangelegenheiten. |
| Abfallablagerungsverordnung | Die Abfallablagerungsverordnung ist in der "Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen" vom 20. Februar 2001 enthalten (in Kraft getreten März 2001). Seit dem 1. Juni 2005 ist danach die Deponierung von unbehandelten Abfällen aus Haushalten und Gewerbe (Siedlungsabfälle) verboten. Diese müssen vor der weiteren Entsorgung thermisch oder mechanisch- biologisch behandelt werden. |
| Abfallbegriff | Abfälle sind alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. |
| Abfallexporte | Exporte sind Ausfuhren aus der Europäischen Gemeinschaft; unter Abfallexporten werden oft generell Abfallverbringungen verstanden. |
| Abfallverbringung | Grenzüberschreitender Transport von Abfällen, geregelt durch die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen und das Abfallverbringungsgesetz. |
| Abfallvermeidungstipps | Tipps und Ratschläge zur Abfallvermeidung beim Einkauf. Worauf sollte man beim Einkaufen achten, um Abfall zu vermeiden und sogar noch eigene Vorteile daraus ziehen zu können. |
| Abfallverzeichnis | EU-einheitliches Verzeichnis von Abfällen, in dem die gefährlichen Abfälle, für die besondere Überwachungsanforderungen gelten, gekennzeichnet sind; Grundlage für einen harmonisierten Vollzug des EU-Abfallrechts. Die Umsetzung ist mit der am 01.01.2002 in Kraft getretenen Abfallverzeichnisverordnung erfolgt. |
| Abfallwirtschaft | "Die "Abfallwirtschaft" hat sich seit Beginn der siebziger Jahre enorm entwickelt: So gab es z.B. vor dem ersten Abfallgesetz von 1972 in jedem Dorf und jedem Ort eigene Müllkippen. Deren Zahl wurde in den achtziger und neunziger Jahren drastisch reduziert und ihre Errichtung und Betrieb streng geregelt. Die moderne Abfallwirtschaft wird durch die "Abfallhierarchie" geprägt: "Vermeiden, Verwerten, Beseitigen". |
| Abwasserabgabengesetz (AbwAG) | Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer Das Gesetz regelt das bisher einzige bundesweit gültige Abgabeinstrument der Gewässerbewirtschaftung. Für das direkte Einleiten von Abwasser in Gewässer ist eine Abgabe zu zahlen. Sie richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers und soll einen Anreiz schaffen, im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht nur aufgrund behördlicher Auflagen schädliche Abwassereinleitungen zu vermeiden oder zu vermindern. |
| Abwasserverordnung | Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer |
| Activities Implemented Jointly (AIJ) | Während der ersten Conference of the Parties (COP 1) der UNFCCC 1995 in Berlin wurde eine Pilotphase beschlossen, um erste Erfahrungen mit Projekten von Annex I-Ländern zur CO2-Reduktion in Nicht-Annex I-Ländern zu sammeln. Eine Anrechnung der Emissionsminderungen aus AIJ-Projekten ist nicht möglich. Die AIJ-Pilotphase wurde auf COP 8 in Neu Dehli verlängert, umunabhängig von der Nutzung der projektbezogenen Kyoto-Mechanismen Vertragsstaaten die Möglichkeit des Lernens zu geben. |
| Agenda 21 | Aktionsprogramm der Konferenz der Vereinigten Nationen für Umwelt und Entwicklung ( |
| Agrarökosystem | |
| Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" | Die Fortführung des gemeinsamen Aktionsprogramms von BMG, BMELV und BMU (AGPU II) stellt Kinder als Zielgruppe in den Mittelpunkt seiner Maßnahmen. Insbesondere soll durch gezielte Aufklärung bereits im Kindesalter die Grundlage für eine selbständige und ausgewogene Einschätzung von Gesundheitsrisiken gelegt werden. Basis bildet der 1994 von der WHO vorgelegte Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit für Europa (EHAPE)". |
| AKW | Abkürzung für Atomkraftwerk. |
| Altfahrzeugentsorgung | Die umweltgerechte Entsorgung von Altfahrzeugen erfolgt nach den Vorgaben der Altfahrzeug-Verordnung. Hiernach sind die Hersteller von Fahrzeugen im Rahmen der Produktverantwortung grundsätzlich verpflichtet, Altfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen. Darüber hinaus regelt die Verordnung die Standards der An- und Rücknahmestellen, Demontagebetriebe und Schredderanlagen und die mit dem Betrieb dieser Anlagen verbundenen Anforderungen und Pflichten der Betreiber bei der Entsorgung von Altfahrzeugen. |
| Altglas | Altglas ist der Oberbegriff für Glas, das außerhalb des Fabrikationsprozesses nach Verarbeitung oder Gebrauch erfassbar anfällt. Dazu gehört insbesondere Behälter- und Flachglas, aber in zunehmendem Maße auch Lampenglas. Anfang der 70er Jahre wurde mit der Altglassammlung begonnen. Seitdem hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert und erreicht heute über 90%. Behältnisse aus Keramik, Stein und Porzellan sollten nicht der Altglassammlung zugeführt werden, da sie zu Verunreinigungen im Schmelzprozess führen.. |
| Altholzentsorgung | Die Altholzentsorgung wird geregelt durch die "Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz", sie legt mit dem Inkrafttreten am 1. März 2003 die Anforderungen an die Verwertung und an die Beseitigung von Altholz fest. |
| Altlasten | Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, die zu schädlichen Bodenveränderungen oder zu anderen Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit führen. Die Umweltpolitik zielt daher darauf, Altlasten und altlastverdächtige Flächen zu erfassen, sie zu untersuchen und ggf. zu sanieren sowie Vorsorgemaßnahmen zu treffen. |
| Altpapier | Altpapier ist der Oberbegriff für Papier, Karton und Pappe, die außerhalb ihres Fabrikationsprozesses nach Verarbeitung oder Gebrauch erfassbar anfallen. |
| Altölentsorgung | Die Sammlung und Entsorgung von Altölen wird durch die Altölverordnung geregelt. Altöle werden vorrangig zu Basisölen (Ausgangsprodukte für Schmierstoffe) aufbereitet (stofflich verwertet) bzw. energetisch verwertet (als Heizstoff verbrannt). |
| Artenschutz | Sammelbegriff für die Maßnahmen zum Schutz aller freilebenden Tier- und wildwachsenden Pflanzenarten. |
| Artenschutzübereinkommen | Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere. Siehe auch |
| Artenvielfalt | Ausdruck für die quantitative und qualitative Artenzusammensetzung einer Biozönose. Artenzahl pro Flächen oder Raumeinheit und die relative Häufigkeit, das heißt die Verteilung der Individuen auf die einzelnen Arten innerhalb einer |
| Atomausstieg | Der Atomausstieg wurde 2002 durch eine grundlegende Änderung des Atomgesetzes von 1959 rechtlich geregelt. Er umfasst insbesondere das Verbot des Neubaus von kommerziellen Atomkraftwerken und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke sowie die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen. |
| Atomgesetz (AtG) | Atomgesetz: Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren von 1959, grundlegend geändert 2002 zur rechtlichen Regelung des Atomausstiegs. Nach der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1978 obliegt dem Gesetzgeber die normative Grundsatzentscheidung für oder gegen die Nutzung der Kernenergie. |
| Atomtransporte | Beförderung von Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen auf öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrswegen. |
| Ausschließliche Wirtschaftszone | Mariner Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen. |
| AWZ | Als Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) wird das Meeresgebiet von deutscher Nord- und Ostssee zwischen der 13. bis 200. Seemeile bezeichnet, das sich an das nationale Hoheitsgebiet anschließt. Das Bundesumweltministerium ist hier für die Ausweisung von Schutzgebieten zuständig. |
| B | |
| Bahia Deklaration | Mit der "Bahia Deklaration" wurde im Jahr 2000 auf dem 3. IFCS Forum in Salvador da Bahía/Brasilien Empfehlungen zur Verbesserung der internationalen Chemikaliensicherheit beschlossen. |
| Basler Übereinkommen | Das "Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" vom 22. März 1989 trat am 5. Mai 1992 in Kraft. Es hat mittlerweile rund 170 Staaten. Deutschland ist seit dem 20. Juli 1995 Vertragsstaat. |
| Batterieverordnung | Die Batterieverordnung ist eine Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) vom 27.03.1998. Die Batterieverordnung sieht vor, dass bestimmte schadstoffhaltige Batterien nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Außerdem müssen gebrauchte Batterien zurückgenommen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwertet sowie nicht verwertbare Batterien gemeinwohlverträglich beseitigt werden. |
| Baulärm | Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) soll durch Anforderungen an den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen den Schutz gegen Baulärm sicher stellen. |
| BEF | Kurzform für Baltic Environmental Forum; Forum aller Anrainerstaaten der Ostsee. |
| Beratender Ausschuss | Der Beratende Ausschuss nach § 32a des Luftverkehrsgesetzes soll das Bundesumweltministerium und das Bundesverkehrsministerium beim Erlass von Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge beraten. |
| Bergen Deklaration | Ergebnisse (Ministerdeklaration) der Fünften Internationalen Nordseeschutz-Konferenz (20./21.3.2002) in Bergen, Norwegen. |
| Bergversatz | Einsatz bestimmter geeigneter mineralischer Abfälle unter Tage zu bergbautechnischen oder -sicherheitlichen Zwecken, insbesondere auch zur Sicherung stillgelegter Bergwerke. Mit Inkrafttreten der Versatzverordnung am 30.10.2002 gelten rechtsverbindliche Anforderungen an die schadlose und hochwertige Verwertung von Abfällen unter Tage. |
| Beschaffenheit von Fließgewässern (Flüsse) | Flüsse sind Fließgewässer, deren Beschaffenheit durch biologische, chemische und hydromorphologische Merkmale geprägt wird. |
| BImSchV | Abkürzung der Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). |
| Bioabfall | Getrennt gesammelte organische Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft zur Verwertung, die biologisch abgebaut werden können. Hierzu gehören z.B. Küchen- und Gartenabfälle, die in der Biotonne gesammelt werden. Bioabfälle können kompostiert oder vergoren als Dünger z.B. auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden. |
| Biodiversität | Siehe auch |
| Biodiversitäts-Konvention | Siehe auch |
| Biogas | Biogas ist Teil der Biomasse und eignet sich zur Herstellung von Strom, Kraft-Wärme-Kopplung sowie als Treibstoff. Siehe auch |
| Biologische Sicherheit | Sicherheitsregelungen für Transport, grenzüberschreitende Verbringung, Handhabung und Verwendung gentechnisch veränderter Organismen. Es gibt ein Völkerrechtsabkommen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Sicherheit (Biosafety Protocol). |
| Biologische Vielfalt | Oberbegriff für die Vielfalt der |
| Biomasse | Gesamtheit der biochemisch synthetisierten Masse aller Lebewesen, d.h., die Masse aller Lebewesen einschließlich ihrer organischen Stoffwechselprodukte. |
| Biomasse-Verordnung | Grundlage der Verordnung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000. Siehe auch |
| Biosphäre | Von Lebewesen bewohnter Teil der Erde. Die Biosphäre kann auch als globales |
| Biosphärenreservat | Internationales Gebietsprädikat im Rahmen des MAB-Programms der UNESCO; davon unabhängige nationale Schutzgebietskategorie gemäß §25 BNatSchG. |
| Biotop | Lebensraum einer |
| Biotopverbund | Räumliche Verbindung verschiedener Biotope, um die Ausbreitung und den Austausch der in den Biotopen vorkommenden Lebensgemeinschaften zu gewährleisten. Die Verbindung kann durch lineare Elemente (zum Beispiel Flussauen, Gebirgszüge, aber auch Hecken, Feldraine, Uferrandstreifen) oder durch so genannte Trittsteine (Trittsteinbiotope), das heißt flächige Elemente, hergestellt werden. Der Biotopverbund umfasst jedoch auch die großflächigen Kerngebiete und zielt als Konzept des Naturschutzes (Biotopverbundsystem) insgesamt auf die Erhaltung der Arten, Artengemeinschaften und Lebensräume ab (§ 3 BNatSchG). |
| Biozide | Oberbegriff für alle Substanzen, die Lebewesen schädigen oder töten. Siehe auch |
| Biozönose | Lebensgemeinschaft verschiedener Arten, die zumindest teilweise in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen. |
| Blauer Engel | Der "Blaue Engel" ist ein Umweltzeichen, das die Umweltfreundlichkeit eines Produktes anzeigt. |
| Bodenbelastungen | Zahlreiche Belastungen wirken auf den Boden ein, z.B. chemische Elemente (wie Immissionen, Agro- und andere Chemikalien) und physikalische Einwirkungen (Verdichtung, Versiegelung). |
| Bodenschutz | Die Böden in unseren Regionen sind als Ergebnis jahrtausendelangen Zusammenwirkens physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren entstanden. Ausgangsgestein und Niederschläge, Klima und Witterung, pflanzliche, tierische und mikrobielle Lebewesen auf und im Boden bestimmen die Zusammensetzung und Entwicklung des Bodens. Die Neubildung eines Zentimeters Boden dauert 200 bis 300 Jahre. |
| Bodenschutzbericht | Der Bericht der Bundesregierung über die im Bodenschutz erzielten Fortschritte dient der Unterrichtung des Deutschen Bundestages und ist einmal in jeder Legislaturperiode vorzulegen. |
| BSE/TSE | Kurzform für Bovine Spongiforme Encephalopathie (schwammförmige Gehirnerkrankung bei Rindern) / Transmissible Spongiforme Encephalopathie (übertragbare schwammförmige Gehirnerkrankung). Es wird wissenschaftlich untersucht, ob die Aufnahme von BSE/TSE-Erregern aus dem Boden zu Erkrankungen bei Mensch oder Tier führen kann. |
| Bundes - Immissionsschutzgesetz | Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG). |
| Bundesnaturschutzgesetz | Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). |
| Bürokratie | "Herrschaft der Schreibtische" (frz. "bureau" = "Schreibstube/Schreibtisch" und altgriech. "kratein" = "herrschen"); Begriff geprägt durch Vincent de Gournay (1712-1759) und Max Weber (1864-1920). Kennzeichnend für die Verwaltungsform der B. sind ein hierarchisch gegliederter Stab von Berufsbeamten, die Trennung von Amt und Person und die Objektivität, Regelgebundenheit und Schriftlichkeit (=Nachprüfbarkeit) aller Verwaltungsvorgänge. Sie steht damit im Gegensatz zu früheren, stärker am Einzelfall oder an der Person orientierten Verwaltungsformen (Feudalsystem, Ehrenamt). Der Begriff "bürokratisch" ist heute meist negativ besetzt und wird als Ausdruck für "Bürgerferne" sowie eine umständliche, wenig flexible Anwendung der gesetzlichen Regeln durch die Verwaltung verstanden. Siehe auch |
| Bürokratieabbau | Beschränkung bürokratischer Regelungen auf das notwendige Maß. Unter Bürokratieabbau stellt sich zugleich jeder etwas anderes vor: schnellere Bearbeitung von Anträgen, weniger Nachweispflichten, Verzicht auf staatliche Vorgaben. Zugleich ist das Zusammenleben ohne ein Regelwerk für viele Bereiche nicht vorstellbar. Es geht also um die Beschränkung bürokratischer Regelungen auf das notwendige Maß. Dieses zu erreichen, war seit langem ein Ziel. Mit dem Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, das die Bundesregierung am 25. April 2006 beschlossen hat, wird das Standardkosten-Modell eingeführt und damit ein neuer Ansatz beim Abbau bürokratischer Regelungen gewählt. Dieser Ansatz hat zwei Aspekte zum Inhalt: Es werden die Regelungen in den Blick genommen, welche Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger oder die Verwaltung selbst beinhalten. Diese Pflichten werden nach dem international angewandten Standardkosten-Modell dahingehend gemessen, welche Zeitdauer für ihre Erfüllung notwendig ist und welche Kosten sich daraus ergeben. Mit der Messung der durch Informationspflichten verursachten Kosten werden die bestehenden Belastungen transparent. |
| C | |
| Cardiff-Prozess | Der Europäische Rat in Cardiff (EU-Gipfel im Juni 1998) hat u.a. den Anstoß gegeben, dass für einzelne Sektoren wie Verkehr, Energie und Landwirtschaft Strategien entwickelt werden, um - entsprechend Artikel 6 des EG-Vertrages - die Belange des Umweltschutzes in diese Politikbereiche zu integrieren. |
| Cartagena Protokoll | Den Namen gab die kolumbianische Stadt Cartagena da Indias, in der 1999 eine Konferenz zur Verhandlung eines Protokolls über die biologische Sicherheit begann. |
| CBD | Kurzform für engl. Convention on Biodiversity, Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Die CBD ist ein völkerrechtliches internationales Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt und wurde 1992 auf der "Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED)" in Rio de Janeiro verabschiedet. 1993 in Kraft getreten, kann es als Beginn einer neuen weltweiten Politik zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Erde betrachtet werden. Beschlüsse der CBD sind völkerrechtlich bindend und müssen in Deutschland umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden mit einem Zahlencode versehen, wobei die erste Nummer in römischen Ziffern die Vertragsstaatenkonferenz angibt und die verschiedenen Beschlüsse dieser Konferenz dann in arabischen Ziffern durchnummeriert werden (z.B.: Dec.V/3 bedeutet Beschluss Nummer drei der fünften Vertragsstaatenkonferenz). |
| CDM | Kurzform für Clean Development Mechanism (CDM). CDM-Projekte sind Klimaschutzprojekte in Ländern, die nicht im Annex I/Annex B aufgeführt sind, aber das |
| CDM/JI-Projekte (Kurz-Check) | Zur Unterstützung von Projektentwicklern und Investoren stellt das BMU einen "Kurz-Check" für Projektideen im Klimaschutz zur Verfügung. Mit dem Kurz-Check können Projekte hinsichtlich ihrer Eignung frühzeitig durch die Entwickler selbst bewertet werden. Siehe auch |
| Chemikalieninformationssystem | Das Chemikalieninformationssystem für verbraucherrelevante Stoffe (CIVS) stellt wichtige Informationen zu über 3.000 Chemikalien zur Verfügung. Eingerichtet wurde es durch das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), jetzt Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). |
| Clearing-House-Mechanismus | Der "Clearing-House-Mechanism" (CHM) ist eine internetgestützte Informationsdrehscheibe zur biologischen Vielfalt, die die Informationsvermittlung erleichtert und die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit fördert. Er dient als Instrumentarium zur Verbreitung von Information und "Know-how" zur Umsetzung des |
| COMMPS-Verfahren | Das COMMPS-Verfahren (Combined Monitoring-based and Modelling-based Priority Setting) bildet die Grundlage zur Ermittlung der prioritären Stoffe nach Artikel 16 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Entscheidend für die Ermittlung und das Ranking der prioritären Stoffe sind deren Risiken für das aquatische |
| Critical level | Quantitative Abschätzung der Konzentration von Schadstoffen in der Atmosphäre ( |
| Critical load | Quantitative Abschätzung der Deposition eines oder mehrerer Schadstoffe, unterhalb derer nach heutigem Wissen keine schädigende Wirkungen an spezifizierten Rezeptoren nachweisbar sind. Allgemein oft als kritische Belastungsgrenze angesehen. |
| CSD | Kurzform für Commission on Sustainable Development (CSD), Kommission der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung. |
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| Daten zur Umwelt | Der Bericht "Daten zur Umwelt" informiert umfassend und bundesweit über den aktuellen Zustand der Umwelt, die Gefährdung der Umweltqualität im nationalen und globalen Kontext sowie ihre Ursachen. |
| Demonstrationsvorhaben | Im Rahmen von Pilotprojekten werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können. |
| Deponie | Abfallentsorgungsanlage zur dauerhaften, geordneten und kontrollierten Ablagerung von Abfällen. Mit dem Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung am 28.2.2001, der Deponieverordnung am 01.08.2002 und der Deponieverwertungsverordnung am 01.09.2005 wurden die geltenden Anforderungen an Deponien an den Stand der Technik angepasst und weiterentwickelt. Mit der Abfallablagerungsverordnung wurde durchgesetzt, dass seit dem 1.6.2005 keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr abgelagert werden dürfen. |
| Deregulierung | Die Rücknahme / Aufhebung von (staatlichen) Regeln. Deregulierung umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen zum Abbau von Vorschriften. Ziel der Deregulierung ist es, den staatlichen Einfluss auf die Lebensgestaltung der Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auf die Wirtschaft zu verringern. Beispiele sind: Privatisierung öffentlicher Aufgaben, Abschaffung wettbewerblicher Ausnahmeregeln, Beseitigung "bürokratischer Hemmnisse" ( |
| Dosenpfand | Folgt aus der Verpackungsverordnung. Seit dem 1. Januar 2003 wird auf Mineralwasser, Bier sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, wie Cola und Limonade, in Einweg-Verpackungen aus Glas, Blech und Plastik ein Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben, das nach Rückgabe der leeren Verpackung erstattet wird. Mit der Weitere Informationen zum Stichwort Dosenpfand. |
| Dreckiges Dutzend | Siehe |
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| EAP | Kurzform für Environmental Action Programme. Siehe auch |
| ECE | Economic Comission for Europe (ECE), Regionale Wirtschaftskommission für die Vereinten Nationen für Europa |
| EEA - Europäische Umweltagentur | Die Europäische Umweltagentur, die 1994 ihre Arbeit aufnahm und ihren Sitz in Kopenhagen hat, ist für das rechtzeitige Zusammentragen, Aufbereiten und Bereitstellen von sachdienlichen und zuverlässigen themenspezifischen Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt auf europäischer Ebene zuständig. Die Agentur steht auch Nichtmitgliedstaaten der EU offen, die auf dem Gebiet des Umweltschutzes ähnliche Ziele verfolgen wie die Gemeinschaft. |
| EEG | Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bildet ein Instrument für den Vorrang von Strom aus allen erneuerbaren Energieträgern wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie, Klär-, Gruben- und Deponiegas. Siehe auch |
| EG-Biozid-Richtlinie | Die EG-Biozid-Richtlinie schreibt ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte vor. Seit dem 14. Mai 1998 ist die Richtlinie in Kraft. Sie wurde durch das Biozidgesetz vom 20. Juni 2002, die Biozid-Verordnung vom 4. Juli 2002 und die Zweite Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung vom 1. Juli 2002 vollständig in deutsches Recht umgesetzt. |
| EG-Richtlinie über Umgebungslärm | Mit dieser neuen Richtlinie wird EU-weit ein gemeinsames Konzept zur Bekämpfung der Auswirkungen der Belastung durch Umgebungslärm eingeführt. |
| Eingriffsregelung | Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung strebt die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes an. Es ist Verpflichtung, einen Eingriff so zu planen und durchzuführen, dass Beeinträchtigungen vermieden oder unvermeidbare Beeinträchtigungen zumindest in einem vertretbaren Rahmen gehalten und ausgeglichen werden. |
| Einzugsgebiet | Ein Gebiet, aus welchem der gesamte Oberflächenabluss an einer einzigen Flussmündung, einem Ästuar oder Delta ins Meer gelangt. |
| Elektromagnetische Felder | Siehe |
| Elektro- und Elektronikaltgeräte | Elektro- und Elektronikgeräte sind in der heutigen Gesellschaft als Begleiter des täglichen Lebens in Haushalten und Büros nicht mehr wegzudenken. Entsprechend groß ist mit ca. 1,8 Millionen Tonnen jährlich allein in Deutschland die Menge der ausgesonderten Altgeräte verschiedenster Kategorien. Neben wertvollen Rohstoffen, wie z.B. Stahlblech und Kupfer, enthalten die Geräte z. T. umweltschädliche Bestandteile. Zu verhindern gilt, dass durch die gängige Entsorgung dieser Geräte über den Hausmüll die Umwelt belastet wird. Die Altgeräte sollen vielmehr recycelt werden, um primäre Rohstoffe einzusparen. |
| EMAS | Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Umgangssprachlich wird hierfür der Begriff " |
| Emission | Abgabe von Stoffen (Gase, Stäube) und Energie (Abwärme, Strahlung, Lärm) an die Umwelt. Auch die abgegebenen Stoffe selbst werden als Emission bezeichnet. |
| Emissionshandel | Einer der drei flexiblen Mechanismen, die im Kyoto-Protokoll vorgesehen sind. Emissionshandel ist zwischen den Ländern erlaubt, die sich zu Emissionsminderungen verpflichtet (Annex I-Länder) und das Protokoll ratifiziert haben. Siehe auch |
| Endemit | Art, die ausschließlich in einem eng begrenzten Gebiet vorkommt. |
| Endlagerung | Wartungsfreie, zeitlich unbefristete und sichere Beseitigung von radioaktiven Abfällen ohne Absicht der Rückholung. |
| Energieeinsparverordnung | Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagen-Verordnung zu einer einheitlichen Verordnung. Durch diese Zusammenfassung werden bauphysikalische und anlagentechnische Aspekte untereinem Dach vereint. Darüber hinaus wird erstmals der gesamte Primärenergieverbrauch (d.h. auch die Warmwasseraufbereitung und die Lüftung etc.) zu Grunde gelegt. Mit der Energieeinsparverordnung wird die europäische Gebäude-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Wesentliches Element ist die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand. |
| Energiespartipps | Die wichtigsten Spartipps des Bundesumweltministeriums zum Thema Heizen, Strom- und Spritverbrauch. |
| Erdgasfahrzeuge | Derzeit gibt es weltweit fast 1,5 Millionen erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge. Die größten Anteile stellen dabei Argentinien, Italien, USA und Brasilien. Die meisten Erdgas-Pkw werden derzeit bivalent betrieben, d.h. das Fahrzeug kann wahlweise mit Erdgas oder - nach Umschalten am Armaturenbrett - auch mit Benzin betrieben werden. |
| Erdwärme | Siehe |
| Erfahrungsbericht zum EEG | Der Bericht bestätigt den Erfolg des EEG. Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2002 den ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt (BT-Drs. 14/9807). Siehe auch |
| Erneuerbare Energien | Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien genannt, sind Energiequellen, die nach den Zeitmaßstäben des Menschen unendlich lange zur Verfügung stellen. Die drei orginären Quellen sind: Solarstrahlung, Erdwärme (Geothermie), Gezeitenkraft. |
| Erosion | Abtrag des Bodens durch die Einwirkung von Wind und Wasser. Der natürliche Vorgang der Erosion kann durch die Bodenbewirtschaftung des Menschen (vor allem Ackerbau und Forstwirtschaft) verstärkt werden. |
| Espoo-Konvention | Die ECE-Konvention verpflichtet zur Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Vorhaben mit erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen. Siehe auch |
| EU-Erweiterung | Die Erweiterung der Europäischen Union um die Beitrittsländer in Ost- und Südeuropa sowie die Türkei ist nach dem Ende der Teilung des europäischen Kontinentes eine Aufgabe von historischer Bedeutung für Deutschland und Europa. |
| EU-Kraftstoffrichtlinie | Richtlinie über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen, mit der die EU eine führende Rolle im Umweltschutz im Straßenverkehr einnimmt. |
| EU-LIFE | In einer Rechtsverordnung der EU-LIFE sind die Bedingungen für die Vergabe von Fördermitteln aus den LIFE-Programmen in verschiedenen Sprachen (darunter deutsch) wiedergegeben. |
| EU-Nachhaltigkeitsstrategie | Der Europäische Rat in Göteborg (EU-Gipfel im Juni 2001) hat eine Europäische Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Die Europäische Kommission legt alle 2 Jahre einen Fortschrittsbericht vor, auf dessen Basis der Europäische Rat ebenfalls alle 2 Jahre die Umsetzung der Strategie überprüft. |
| EU-Ratstagung (Umwelt) | Geleitet von der Ratspräsidentschaft werden auf den regelmäßigen EU-Umweltratstagungen Verhandlungen zu umweltpolitischen Themen geführt. So wird z.B. über Richtlinienvorschläge beraten und entschieden. |
| Eutrophierung | Anreicherung von Nährstoffen, die zu Veränderungen in einem |
| Ex-situ-Erhaltung | Erhaltung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume, z.B. in Zoologischen / Botanischen Gärten, Genbanken, Zuchtstationen. |
Weiter zu den
Buchstaben F - K.

