Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:
Startseite
Natur · Arten
Naturschutz / Biologische Vielfalt
Stand: Januar 2010
Nationale Aktivitäten zum Schutz der Biodiversität
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
Bei der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung handelt es sich um ein anspruchsvolles gesamtgesellschaftliches Programm mit rund 330 Zielen und rund 430 Maßnahmen sowie einem eigenen Indikatorenset, für das Deutschland auch international bereits viel Anerkennung erfahren hat. Mit einer Ausnahme umfassen die Ziele einen Zeitraum bis zum Jahr 2020, das sind etwa 3 Legislaturperioden. Die Ziele der Strategie können nur erreicht und die Maßnahmen der Strategie nur verwirklicht werden, wenn alle gesellschaftlichen Akteure, ob staatlich oder nicht-staatlich, mitwirken. Dies ist keine Aufgabe des BMU oder der Bundesregierung allein, sondern aller gesellschaftlichen Kräfte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten daran mitwirken müssen. Das Bundesumweltministerium hat direkt nach dem Kabinettbeschluss der Nationalen Biodiversitätsstrategie einen langfristig angelegten Umsetzungs- und Dialogprozess gestartet. Alle Akteure sind eingeladen, sich an der Umsetzung der Strategie zu beteiligen. Innerhalb der Bundesregierung wurden geeignete Strukturen geschaffen; die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird durch eine Interministerielle Arbeitsgruppe koordiniert und überwacht.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen "Umweltpolitische Ziele der Bundesregierung" (
BT-Drs. 17/193 vom 11.12.09, PDF-Dokument, 177 KByte, extern) hat die Bundesregierung deutlich
gemacht: sie "hält an der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fest und wird in der 17. Legislaturperiode - wie in der Strategie vorgesehen - einen umfassenden Bericht über die Erreichung der Ziele und die Realisierung der Maßnahmen in den Aktionsfeldern
vorlegen".
Integration der Erhaltungsziele der biologischen Vielfalt in andere Politikbereiche
Das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt zielt auf Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt gleichermaßen. Dies gilt sowohl für die Nutzung der biologischen Vielfalt in unserem eigenen Land als auch für den Einfluss, den deutsche Aktivitäten auf die biologische Vielfalt weltweit haben können. Hierzu müssen alle Politikbereiche, in denen biologische Vielfalt genutzt oder beeinflusst wird, das Thema aktiv aufgreifen.Ein gutes Beispiel, wie dies gelingen kann:
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dass bis zum Jahr 2020 von den bestehenden Verkehrswegen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen des Biotopverbundsystems mehr ausgehen und die ökologische Durchgängigkeit von zerschnittenen Räumen erreicht ist. Zur Errreichung dieses Ziels werden mittlerweile beim Neubau von Bundesfernstraßen an die Planung höchste Anforderungen zur Vermeidung von Zerschneidungen gestellt und dort, wo Zerschneidungen nicht vermieden werden können, wird die ökologische Durchlässigkeit durch den Bau von Querungshilfen, wie zum Beispiel Grünbrücken, sichergestellt. Um die ökologische Durchgängigkeit im Bestand der Bundesfernstraßen zu erreichen, werden derzeit im Rahmen des Konjunkturpakets II in fast allen Bundesländern Grünbrücken an besonders wichtigen Querungsstellen gebaut. Für weitere Querungshilfen ist für die nächsten Jahre eine Finanzierung über den Bundeshaushalt vorgesehen. Hierzu erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein "Bundesprogramm Wiedervernetzung", das Grundlage für den Bau von Querungshilfen im gesamten Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren sein wird.
Fortschritte bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland
Nationales Naturerbe:
Die Bundesregierung hat in der 16. Legislaturperiode rund 100.000 Hektar ökologisch wertvoller Flächen im Bundeseigentum von der Privatisierung ausgenommen und diese Flächen dauerhaft für den Naturschutz erhalten. Auch in der 17. Legislaturperiode hält die Bundesregierung an dem Ziel der Erhaltung der Nationalen Naturerbes fest und wird weitere rund 25.000 Hektar, z. B. Truppenübungsplätze, aus der Nutzung nehmen, damit sie bewahrt und ökologisch weiterentwickelt werden können. Damit bleiben einzigartige Naturlandschaften erhalten und entweder im öffentlichen Eigentum belassen oder an Naturschutzstiftungen übergeben. Die Gesamtfläche dieser Gebiete hat einen Umfang von zehn deutschen Nationalparken.Abschluss der FFH-Meldungen und erste positive Trends beim Erhaltungszustand von FFH-Gebieten:
Das Netz Natura 2000 ist in Deutschland vollständig errichtet:
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2009 durch die Einstellung eines seit langem anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens wegen bisher unzureichender Meldung von Vogelschutzgebieten die Vollständigkeit der deutschen Vogelschutzmeldung attestiert. Die Vollständigkeit der terrestrischen FFH-Meldung Deutschlands hat die Kommission durch Einstellung eines seit rund zehn Jahren laufenden Vertragsverletzungs- und Zwangsgeldverfahrens im Herbst 2006 bestätigt. Die marinen FFH-Gebiete wurden von der Kommission in den zwei für Deutschland relevanten Seminaren, dem marin-atlantischen Seminar im Frühjahr 2009 und dem marin-baltischen-Seminar im Herbst 2009, als richtlinien-konform beurteilt.
Deutschland hat 2007 seinen "FFH-Bericht" an die EU-Kommission übermittelt und damit erstmalig ein umfassendes, amtliches Gutachten zum Zustand aller Lebensraumtypen (LRT) und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland veröffentlicht (91 LRT und 230 Arten).
In dem Bericht wird der Erhaltungszustand jeder Art und jedes Lebensraumtyps in Deutschland mit rot (schlecht), gelb (unzureichend ) oder grün (günstig) bewertet.
Lebensraumtypen:
- atlantische Region: grün - 28 %, gelb - 25 %, rot - 43 %, unbekannt - 5 %
- kontinentale Region grün - 25 %, gelb - 49 %, rot - 21 %
- alpine Region: grün - 60 % , gelb - 26 %, rot - 7, unbekannt -7%
Arten:
- Atlantische Region: grün - 18 %, gelb - 26 %, rot – 33%, unbekannt - 23
- kontinentale Region: grün - 17 %, gelb - 28 %, rot – 29%, unbekannt - 26
- alpine Region: grün - 53 %, gelb - 15 %, rot – 7%, unbekannt - 25.
Biosphärenreservate:
2009 haben zwei neue deutsche Biosphärenreservate die Anerkennung der UNESCO im Rahmen des Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) gefunden: Das UNESCO-BR Bliesgau und das UNESCO-BR Schwäbische Alb. Die insgesamt 16 deutschen Biosphärenreservate, davon 15 mit UNESCO-Anerkennung, umfassen ohne die Meeresflächen über 3% der Gesamtfläche Deutschlands. Biosphärenreservate sind Modellregionen für eine nachhaltige Naturnutzung durch den Menschen, bei der die Vielfalt an Lebensräumen und Arten erhalten bleibt. Sie dienen damit der Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen und der genetischen Vielfalt, fördern Umwelt und Natur schonende Wirtschaftsweisen. Darüber hinaus erfüllen sie Aufgaben im Bereich der Umweltbildung und -forschung.
zurück: Internationale Anstrengungen zum Schutz der Biodiversität
-
Druckversion
-
Notizzettel
-
Seite empfehlen
Weitere Informationen:
Internationales Jahr der biologischen Vielfalt
BMU-Magazin
Biologische Vielfalt - Der Reichtum unserer Erde
UBA-Broschüre
Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten (PDF, 4 MB)





