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Verbändeförderung
EG-Beihilferecht-Klage
Stand: Juli 2010
Staatliche Förderung von Nichtregierungsorganisationen im Umwelt- und Naturschutzbereich und die EU-Beihilfekontrollpolitik
Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Beihilfekontrolle
entschieden (PDF-Dokument, 1.705 KByte), dass Naturschutzverbände als "Unternehmen" i. S. d. Art. 107 AEUV1 (früher Art.87 EG-Vertrag) anzusehen sind.
Falls diese Auffassung richtig wäre, müsste künftig jede staatliche Fördermaßnahme für Umwelt- und Naturschutzverbände bei der EU-Kommission notifiziert und ihre Genehmigung abgewartet werden. Nicht genehmigte Förderungen wären bei Beschwerden Dritter u. U. zurückzufordern.
Deshalb hat die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gericht erster Instanz gegen die o.g. Entscheidung der EU-Kommission wegen der Einstufung von Naturschutzverbänden als Unternehmen
Klage (PDF-Dokument, 269 KByte, barrierefrei) eingereicht.
Die
Klage ist am 7. November 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden (PDF-Dokument, 709 KByte). Als Streithelfer sind innerhalb der vorgesehenen Frist Frankreich, die Niederlande und Finnland
der Klage beigetreten.
1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in Kraft getreten am 1.12.2009.
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