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Klimaschutz
Klimaschutzberichterstattung
Stand: Januar 2009
Nationaler Inventarbericht 2009
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Emissionsinventare zu Treibhausgasen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben.
Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 ist die internationale Staatengemeinschaft erstmals verpflichtet, verbindliche Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente für den globalen Klimaschutz zu realisieren. Hieraus ergeben sich sehr weitreichende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventaren.
Durch die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls mit der Verabschiedung der EU Entscheidung 280/2004 sind diese Anforderungen bereits im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden. Unter anderem hat die Vertragsstaatenkonferenz mit der Annahme der Entscheidung 3/CP.5 beschlossen, dass alle Vertragsstaaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (National Inventory Report, NIR) erstellen und übermitteln müssen, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden.
Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention hat die Vorlage des Inventarberichts zur Voraussetzung für die Durchführung der vereinbarten Inventarüberprüfungen gemacht. Deutschland legt mit den Inventaren des Jahres 2009 seinen siebten Nationalen Inventarbericht vor.
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