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Naturschutz / Biologische Vielfalt
Internationaler Naturschutz
Ramsar-Konvention
Stand: Juni 2008
Ramsar–Konvention
Am 2. Februar 1971 wurde in der iranischen Stadt Ramsar das "Übereinkommen über den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention) geschlossen. Deutschland trat der Ramsar-Konvention 1976 bei.
Inhalte
Der Schwerpunkt der Konvention hat sich in den letzten Jahren vom überwiegenden Schutz von Wasser- und Watvögeln zum ganzheitlichen Schutz der Lebensräume und Arten weiterentwickelt. Dieser Prozess führte zur inhaltlichen Erweiterung der Konventionsziele im Sinne des
Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (Schutz – nachhaltige Nutzung – gerechter Vorteilsausgleich). So ist neben der Aufstellung von Managementplänen, dem Monitoring des ökologischen Zustandes und der Zusammenarbeit mit anderen regionalen und globalen Abkommen und Institutionen auch die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung durch Öffentlichkeitsarbeit und akzeptanzfördernde Maßnahmen anzustreben.
Aufgaben der Vertragsstaaten
Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, mindestens ein Feuchtgebiet in seinem Hoheitsgebiet als "Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" zu benennen und die Erhaltung und Förderung dieser Gebiete durch die Bewahrung des ökologischen Zustandes, durch Biotopmanagement und nachhaltige Nutzung zu sichern. Darüber hinaus müssen die Vertragsstaaten dafür sorgen, dass innerhalb ihres Hoheitsgebietes alle übrigen Feuchtgebiete soweit wie möglich ebenfalls nachhaltig genutzt werden. Die Vertragsstaaten sollen beim Feuchtgebietsschutz international zusammenarbeiten.
Aktuell gehören der Konvention weltweit 158 Vertragsstaaten an (Stand: Juni 2008), die insgesamt 1752 Feuchtgebiete internationaler Bedeutung mit einer Gesamtfläche von 161 Mio. ha gemeldet haben. Vertragsstaatenkonferenzen finden alle drei Jahre statt, die letzte war im November 2005 die
COP 9 in Kampala (Uganda) sein.
Deutschland hat 33 Gebiete mit einer Gesamtfläche von fast 841.000 ha gemeldet. Darüber hinaus wurden mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes die "gesetzlich geschützten Biotope" (§ 30 BNatSchG) um weitere Gewässer- und Feuchtgebietstypen ergänzt, so dass nun alle nach der Ramsar-Konvention definierten und in Deutschland vorkommenden Feuchtgebietstypen gesetzlich geschützt sind.
Verschlechterung des ökologischen Zustandes
Verändert sich der ökologische Zustand eines Feuchtgebietes internationaler Bedeutung so, dass sich die natürlichen Lebensbedingungen deutlich verschlechtern (z.B. durch Hypertrophierung oder Intensivierung der Landwirtschaft), ist das Feuchtgebiet in das
"Montreux-Register" aufzunehmen. Damit wird ein Überwachungs- und Beratungsverfahren eingeleitet, in dem vom Ramsar-Sekretariat beauftragte Sachverständige die Situation vor Ort prüfen und mit dem Vertragsstaat gemeinsam die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung des Gebietszustandes festlegen. Das Gebiet wird solange in der Montreux-Liste geführt, bis sich der ökologische Zustand verbessert hat. Das Melderegister existiert seit 1990 und wird vom Konventionsbüro geführt. Derzeit sind auf der Montreux-Liste 57 Feuchtgebiete internationaler Bedeutung in 31 Staaten registriert (Stand: Juni 2008).
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Weitere Informationen:
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www.ramsar.org: Ramsar-Konvention




