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Trilaterale WattenmeerZusammenarbeit
Stand: März 2010
Trilaterale Wattenmeer-Zusammenarbeit
Das Wattenmeer ist wegen seiner im europäischen und weltweiten Maßstab herausragenden ökologischen Bedeutung eine besonders schützenswerte Großlandschaft in Europa. Zugleich ist es hochgradig gefährdet. So werden über 75 % der im Wattenmeer vorkommenden Biotoptypen und Biotopkomplexe zumindest als gefährdet eingestuft. Vor dem Hintergrund zunehmender Gefährdungspotentiale für die Natur (z.B. Fischerei, Tourismus, technischer Küstenschutz) haben die drei Wattenmeeranrainerstaaten Dänemark, die Niederlande und Deutschland koordinierte Schutz- und Managementmaßnahmen ergriffen.
Struktur der Zusammenarbeit
Die trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit basiert auf der
gemeinsamen Erklärung der Umweltminister (Joint Declaration), die im Zuge der dritten Regierungskonferenz der drei Anrainerstaaten 1982 in Kopenhagen verabschiedet wurde. Regierungskonferenzen zum Schutze des Wattenmeeres finden seit 1978 regelmäßig - derzeit im drei- bis vierjährigen Turnus - statt. Im Oktober 2003 konnte das 25-jährige Jubiläum der trilateralen Wattenmeer-Kooperation gefeiert werden, im
März 2010 wird die nächste Regierungskonferenz unter deutschem Vorsitz auf Sylt stattfinden. Das
gemeinsame Wattenmeersekretariat (Common Wadden Sea Secretariat, CWSS) in Wilhelmshaven unterstützt die drei Staaten bei der Vorbereitung der Regierungskonferenzen und bei der fachlichen Arbeit.
Inhalte
Auf der 8. Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Stade 1997 wurde der
Trilaterale Wattenmeerplan verabschiedet, der Eckpunkte für ein gemeinsames Management enthält und von den drei Anrainerstaaten sowohl gemeinsam als auch eigenverantwortlich umgesetzt wird. Der geographische Bereich des Wattenmeerplanes entspricht dem
Trilateralen Wattenmeerkooperationsgebiet (kurz "Wattenmeergebiet") und geht über das Gebiet der Wattenmeer-Nationalparke und -Schutzgebiete ("Trilaterales Schutzgebiet") hinaus. Auf der 9. Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Esbjerg 2001 wurde die Beantragung der Anerkennung des Wattenmeeres als ein "Besonders empfindliches Meeresgebiet" (Particularly Sensitive Sea Area, PSSA) beschlossen. Die Anerkennung des Wattenmeeres als ein besonders bedeutsames und ökologisch empfindliches Gebiet durch die Internationale Schifffahrtsbehörde (IMO) ist mittlerweile (2002) erfolgt.
Deutschland hat seit 2006 den Vorsitz bei der Trilateralen Wattenmeerkonferenz übernommen.
Unter deutschem Vorsitz konnten die Arbeiten für die Nominierung des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe abgeschlossen werden. Im Juni 2009 ist das Wattenmeer in die UNESCO-Liste des Welterbes der Menschheit aufgenommen worden Das Weltnaturerbe Wattenmeer erstreckt sich über den deutschen und niederländischen Teil des Wattenmeeres. Es handelt sich dabei um ein Gebiet von fast 10.000 Quadratkilometern entlang der Küste mit einer Länge von rund 400 Kilometern. Mit der Auszeichnung wird gewürdigt, dass das Wattenmeer ein weltweit einzigartiges und unersetzliches Naturgebiet ist, das von herausragendem Wert für die gesamte Menschheit ist. Das Weltnaturerbe umfasst die Wattenmeer-Nationalparke in Schleswig-Holstein und Niedersachsen und das Wattenmeer-Schutzgebiet in den Niederlanden. Ausführliche Informationen auf deutsch, englisch und niederländisch unter
www.worldheritage-waddensea.org.
Die Trilaterale Wattenmeer-Zusammenarbeit unterzieht sich derzeit einem inhaltlichen und administrativen Erneuerungsprozess auf der Grundlage einer Evaluierung durch externe Gutachter. Im Rahmen der 9. VSK zur Biodiversitätskonvention im Mai 2008 in Bonn haben die drei für die Wattenmeer-Zusammenarbeit zuständigen Minister Sigmar Gabriel für Deutschland, Gerda Verburg für die Niederlande und Troels Lund Poulsen für Dänemark gemeinsam einen
Letter of Intent (PDF-Datei, 33 KByte) unterzeichnet, der die Unterstützung für die Zusammenarbeit und den Modernisierungsprozess bekräftigt. Zur 11. Regierungskonferenz im Frühjahr 2010 werden die neuen Grundlagen - eine an zukünftige Aufgaben angepasste modernisierte Gemeinsame Erklärung, neue Strukturen sowie ein neues Verwaltungsübereinkommen - fertig gestellt sein.
Nach der 11. Regierungskonferenz geht der Vorsitz turnusmäßig an Dänemark über.
Ziele
Bei der Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen, Projekte und Aktionen verfahren die drei Staaten nach dem Leitprinzip, "so weit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können". Ausdrücklich soll jedoch auch die Sicherheit der hier lebenden Menschen (Küstenschutz) gewährleistet sowie der partnerschaftliche Dialog mit allen Nutzer- und Interessengruppen aufrechterhalten und intensiviert werden.
Monitoring
Für eine Bewertung der Umsetzung und des Erfolges der ergriffenen Maßnahmen wird das Trilaterale Monitoring- und Bewertungs-Programm (TMAP) durchgeführt. Detaillierte
Berichte über den ökologischen Zustand des Wattenmeeres (Quality Status Report, QSR) wurden 1999 und 2004 veröffentlicht. Der nächste QSR wird rechtzeitig vor der 11. Regierungskonferenz, fertig gestellt sein.
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