Stand: Januar 2010


UNESCO Welterbekonvention

Am 16. November 1972 wurde das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention, World Heritage Convention) von den Mitgliedstaaten der UNESCO verabschiedet. 186 Staaten sind bisher diesem Übereinkommen beigetreten (Stand Juni 2009). Ziel des Welterbeübereinkommens ist es, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem universellem Wert als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit dauerhaft zu erhalten.

Die Welterbeliste - Ein "Best of" unserer Erde

Wichtigstes Instrument des Übereinkommens ist die so genannte Welterbeliste. Sie umfasst 890 Stätten in 148 Staaten: 689 Kulturerbestätten, 176 Naturerbestätten , 25 Stätten zählen sowohl zum Kultur- als auch zum Naturerbe (Stand: Juni 2009). Über die Eintragung von Stätten in die Welterbeliste entscheidet jährlich das von der UNESCO eingerichtete zwischenstaatliche Welterbekomitee. Auf seiner 33. Sitzung im Juni 2009 hat das Welterbekomitee das Wattenmeer als deutsch-niederländische Naturerbestätte in die Welterbeliste aufgenommen. Damit ist erstmalig ein großflächiges deutsches Naturgebiet mit dem weltweit viel beachteten UNESCO Welterbeprädikat ausgezeichnet worden. Deutschland ist nunmehr mit 33 Stätten auf der Welterbeliste vertreten, 31 Kulturerbestätten und nur zwei Naturerbestätten: das Wattenmeer (Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und die Fossilienlagerstätte Grube Messel (Hessen).

Jeder Vertragsstaat zum Übereinkommen erstellt eine Vorschlagsliste für zukünftige Welterbenominierungen. Auf der deutschen Vorschlagsliste sind als einzige potenzielle Naturerbestätte "Die alten Buchenwälder Deutschlands" enthalten.

Zur Identifizierung herausragender deutscher Naturwerte, die potenziell für eine Welterbenominierung geeignet sind, wurde 2004 auf Initiative des BMU ein Screening durchgeführt. Die Screeningstudie ist in der Reihe der BfN-Skripten (BfN-Skripten 177) im Jahr 2006 veröffentlicht worden und kann von der Internetseite des BfN (Rubrik Service) heruntergeladen werden.

Welterbe in Gefahr

Ein weiteres Instrument des Welterbeübereinkommens ist die so genannte "Liste des gefährdeten Welterbes". Dabei handelt es sich um Welterbestätten, die ernsthaft bedroht sind, und für deren Erhalt daher besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Liste enthält derzeit (Juni 2009) 31 Stätten.