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Atomenergie · Strahlenschutz
Strahlenschutz
Kurzinfo
Stand: Juni 2009
Kurzinfo Strahlenschutz
Seit je her lebt der Mensch in einem natürlichen Strahlenfeld. Die Strahlung kommt aus dem Weltraum und von natürlich radioaktiven Stoffen in Luft, Wasser und Boden. Neben dieser natürlichen Strahlung ist der Mensch im Zeitalter der Technik auch einer zusätzlichen Strahlung ausgesetzt. Diese zivilisatorische Strahlung wird z. B. durch den Betrieb von Kernkraftwerken, durch die Anwendung von Röntgengeräten und auch aus der Nutzung des Mobilfunks verursacht.
Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen. Aus diesem Grund werden Grenzwerte gesetzt, so dass nachweisbare Schädigungen vermieden werden. Oberstes Ziel ist es darüber hinaus, die Strahlung so niedrig wie möglich zu halten.
Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung
Während früher nur die vom Menschen hervorgerufene Strahlung in Regelungen berücksichtigt wurde, hat die Bundesregierung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die am 1. August 2001 in Kraft getretenen ist, auch die erhöhte Strahlung aus natürlichen Quellen in die Regelungen mit einbezogen.
Mit der neuen StrlSchV und der neuen Röntgenverordnung (RöV) vom 18. 06. 2002 wurden die Grenzwerte für die Bevölkerung auf 1 Millisievert (mSv) pro Jahr gesenkt. Für den beruflichen Umgang mit Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Höhenstrahlung liegt nunmehr der Grenzwert bei 20 mSv pro Jahr. Dies betrifft z. B. Beschäftigte, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, die in Kernkraftwerken arbeiten, Flugpersonal und solche, die an Röntgeneinrichtungen arbeiten. Seit August 2005 gelten besondere Pflichten für die Verwendung von hochradioaktiven Strahlenquellen. Sie müssen u. a. gekennzeichnet sein, ausgediente Strahlenquellen müssen zurückgegeben oder entsorgt werden. Sie werden in einem neuen zentralen Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bundesweit erfasst.
Überwachung der Umweltradioaktivität
Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl wurde die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt auf der Grundlage des Strahlenschutzvorsorgegesetzes erheblich ertüchtigt und erweitert. Die Aktivitätskonzentration in Luft und Gewässern wird mit Hilfe von kontinuierlich arbeitenden, ortsfesten Messnetzen ständig gemessen. Darüber hinaus wird der Strahlenpegel im Bundesgebiet an über 2000 Messstationen rund um die Uhr überwacht. Mit einem umfangreichen Messprogramm wird zusätzlich die Aktivitätskonzentration in Lebensmitteln, Futtermitteln oder auch im Trinkwasser in Deutschland überwacht, so dass sichergestellt ist, dass auch kleine Veränderungen der Kontaminationssituation in Deutschland festgestellt werden und darauf reagiert werden kann.
Radon in Wohnungen
Ein besonderes Strahlenschutzproblem stellt das natürlichradioaktive Gas Radon dar. Es kommt aus dem Untergrund, dringt in Häuser ein und wird für ca. 2000 Lungenkrebstote in Deutschland verantwortlich gemacht. Das Radon kommt überwiegend in den Mittelgebirgen vor. Zum Schutz vor Radon liegen inzwischen umfassende bautechnische Erfahrungen zur Senkung der Radonbelastung in Wohnungen vor.
Elektromagnetische Strahlung - Mobiltelefone
Für Mobiltelefone und Mobilfunkbasisstationen gibt es Grenzwerte, um gesundheitliche Schäden zu verhindern. Wissenschaftlich belastbare Untersuchungen über Schädigungen unterhalb dieser Grenzwerte liegen bisher nicht vor. Um den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auch unterhalb der geltenden Grenzwerte zu verbessern, hat das Bundesumweltministerium das BfS mit der Durchführung des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms beauftragt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
www.emf-forschungsprogramm.de.
Die Mobilfunkbetreiber haben sich dazu verpflichtet, die Handyproduzenten zur Entwicklung von strahlungsarmen Geräten zu motivieren. Unter
www.bfs.de findet man SAR-Werte sämtlicher Handys im Internet.
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