﻿WEBVTT

00:00:12.640 --> 00:00:15.920
Die Standortauswahl läuft in drei Phasen ab.

00:00:15.920 --> 00:00:18.800
In jeder Phase wird das Suchgebiet eingegrenzt –

00:00:18.800 --> 00:00:22.400
vom gesamten Bundesgebiet zunächst auf Teilgebiete,

00:00:22.400 --> 00:00:27.120
dann auf Standortregionen und zuletzt auf einzelne Standorte.

00:00:27.120 --> 00:00:31.720
Die im Film „Sicherheitsanforderungen“ genannten Voraussetzungen bilden die Basis

00:00:31.720 --> 00:00:36.200
der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen in den jeweiligen Phasen.

00:00:36.200 --> 00:00:38.840
Dies wird in Artikel 2 festgelegt.

00:00:45.320 --> 00:00:47.920
Im ersten Schritt, der Geosynthese,

00:00:47.920 --> 00:00:53.400
werden alle geowissenschaftlichen Informationen über den Untersuchungsraum zusammengetragen.

00:00:53.400 --> 00:00:56.840
In einem vorläufigen Sicherheitskonzept wird dann dargelegt,

00:00:56.840 --> 00:01:01.360
welche Bedingungen der spezifische Untersuchungsraum erfüllen muss.

00:01:01.640 --> 00:01:04.640
Das Sicherheitskonzept beschreibt alle Maßnahmen,

00:01:04.640 --> 00:01:09.080
mit denen an einem Standort der sichere Einschluss erreicht werden soll.

00:01:09.560 --> 00:01:12.720
Darauf folgt die Systemanalyse:

00:01:12.720 --> 00:01:16.840
Hier gilt es nachzuweisen, dass ein Endlager an diesem Standort

00:01:16.840 --> 00:01:23.480
sowohl während des aktiven Betriebs als auch nach dem Verschluss die Sicherheitsanforderungen erfüllen kann.

00:01:24.800 --> 00:01:29.280
Als abschließender Schritt erfolgt eine umfassende Bewertung der Ergebnisse.

00:01:30.160 --> 00:01:36.240
Werden Ungewissheiten deutlich, ergibt sich daraus möglicherweise weiterer Forschungsbedarf.

00:01:44.360 --> 00:01:51.480
Dieses Vorgehen wird in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens wiederholt und immer weiterentwickelt –

00:01:52.520 --> 00:01:59.000
es werden also die Anforderungen in jeder Phase mit immer besseren Daten erneut geprüft.

00:02:01.920 --> 00:02:07.360
In Phase 1 erfolgen die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen.

00:02:07.600 --> 00:02:11.800
Sie stützen sich auf vorhandenen Geodaten des Bundesgebiets.

00:02:14.000 --> 00:02:20.880
In Phase 2 werden in den identifizierten Standortregionen oberirdische Erkundungen vorgenommen

00:02:20.880 --> 00:02:22.760
und weitere Daten erhoben.

00:02:23.080 --> 00:02:30.680
Ausgehend von dieser detaillierteren Datengrundlage werden weiterentwickelte vorläufige Sicherheitsuntersuchungen vorgenommen.

00:02:32.200 --> 00:02:36.640
Für die umfassenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen in Phase 3

00:02:36.640 --> 00:02:42.960
stehen zusätzlich Daten aus unterirdischen Erkundungen an den potentiellen Standorten zur Verfügung.

00:02:45.040 --> 00:02:48.680
Werden die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, bedeutet das,

00:02:48.680 --> 00:02:54.880
dass an diesem Standort kein sicherer Einschluss gewährleistet werden kann, und er wird ausgeschlossen.

00:02:56.520 --> 00:03:02.760
Das mehrstufige Verfahren sorgt dafür, dass am Ende der Standort gefunden und ausgewählt wird,

00:03:02.760 --> 00:03:06.680
der die bestmögliche Sicherheit für 1 Million Jahre bietet.
