Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, haben Sie die Möglichkeit uns über das Formular "Ihre Fragen" zu kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.
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Palu: Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden
Die Maßnahmen im Moorbodenschutz tragen maßgeblich zum Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 bei.
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Allgemeines
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will.
Förderung von E-Autos
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen.
Wolf
Der Wolf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland? Wie steht es um ihren Schutzstatus? Wie leben diese Tiere hier?
Munitionsaltlasten im Meer
Bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventioneller Munition liegen in deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee, davon rund 1,3 Millionen Tonnen allein im Nordseebereich.
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Meeresschutz
In der Nacht auf Mittwoch (26. Juli 2023) ist es auf dem Autofrachter "Fremantle Highway" mit rund 3.800 Fahrzeugen an Bord auf der Fahrt von Bremerhaven nach Port Said (Ägypten) vor der Küste der Niederlande auf Höhe der Insel Ameland zu einem Brand gekommen. Das Schiff befindet sich in niederländischen Gewässern, die Einsatzleitung liegt bei den niederländischen Behörden.
An Bord befinden sich große Mengen Schweröl und Marinediesel, außerdem eventuelle Tankinhalte, umweltbelastende und toxische Materialien der transportierten Fahrzeuge sowie Verbrennungsrückstände und Löschwasser.
Sollte das Schiff sinken, besteht das Risiko, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Derzeit wird seitens der niederländischen Einsatzkräfte daran gearbeitet, das Schiff weiter zu stabilisieren. Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Stand:
An Bord befinden sich 1.600 Tonnen Schweröl (VLSFO, "Very Low Sulphur Fuel Oil") und weitere 200 Tonnen Marinediesel (LSMGO, "Low-Sulphur Marine Gasoil"). Hinzukommen mögliche Tankinhalte, umweltbelastende und toxische Materialien der transportierten Fahrzeuge sowie Verbrennungsrückstände und Löschwasser.
Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Im Fall einer Freisetzung besteht grundsätzlich auch für den Nationalpark Wattenmeer auf deutscher Seite die Gefahr einer Verschmutzung mit Folgen für Flora und Fauna. Mit seiner einzigartigen Natur, vielen bereits bedrohten Tier- und Pflanzenarten und seinen durch Ebbe und Flut geprägten Lebensräumen ist das Wattenmeer besonders empfindlich.
Das Wattenmeer hat eine herausragende Bedeutung als Fortpflanzungs- und Lebensraum zum Beispiel für Seehunde, Kegelrobben und Schweinswale, als Rastplatz des Vogelzugs, als Brut- und Mausergebiet für Wat- und Wasservögel und als Kinderstube der Nordseefische.
Aufgrund seines außergewöhnlichen universellen Werts wurde das Wattenmeer in die UNESCO Liste "Erbe der Menschheit" aufgenommen. Der Nationalpark Wattenmeer erstreckt sich über die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen.
Stand:
Für eine belastbare Antwort auf diese Frage ist es noch zu früh. Es ist grundsätzlich denkbar, dass das Schiff aufgrund der durch den Brand verursachten Schäden an Schiffsstruktur und Außenhaut sinkt. Auch das eingebrachte Löschwasser kann sich negativ auf die Stabilität auswirken. Im Fall eines Untergangs besteht das Risiko, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass die niederländischen Einsatzkräfte und Behörden derzeit alles tun, um sämtliche Schäden so gering wie möglich zu halten.
Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Stand:
Wenn Öl oder andere Schadstoffe aus dem Schiff austreten sollten, können sie sich je nach Wind- und Strömungsverhältnissen verbreiten.
Die Behörden behalten die Lage permanent im Blick. Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Stand:
Vor Ort sind die niederländischen Behörden zuständig und arbeiten derzeit daran, das Schiff zu sichern und in einen Hafen zu bringen. Das Havariekommando (eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für das Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee) beobachtet die Lage sehr genau und wertet sie permanent aus. Falls die niederländischen Behörden einen Schadstoffaustritt melden und die Gefahr bestünde, dass dieser in deutsche Gewässer treibt, würde das Havariekommando präventiv die Gesamteinsatzleitung für den deutschen Bereich übernehmen.
Falls nötig, müssen austretende Stoffe aufgenommen werden. Entsprechende Einsatzmaßnahmen werden bereits vorgeplant.
Stand:
Das deutsche Havariekommando (eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für das Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee) hat den Niederlanden im Auftrag der Bundesregierung bereits in der Nacht zum 26. Juli 2023 Unterstützung angeboten.
In der Folge war der deutsche Notschlepper NORDIC ab dem 26. Juli morgens bei der "Fremantle Highway" und unterstützte die Einsatzmaßnahmen der niederländischen Behörden. Die NORDIC wurde mittlerweile abgelöst und befindet sich in Bereitschaft.
Sollte die niederländische Regierung weitere Unterstützung von deutscher Seite benötigen, wird die Bundesregierung diese nach ihren Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Falls die niederländischen Behörden einen Schadstoffaustritt melden sollten, wird das Havariekommando präventiv die Gesamteinsatzleitung für den deutschen Bereich übernehmen.
Wenn das Havariekommando die Gesamteinsatzleitung übernimmt, kann es auf Einsatzkräfte und auf Schiffe des Bundes und der Küstenländer zugreifen. Dazu zählen insbesondere die mit Ölbekämpfungsgerät ausgestatteten Mehrzweckschiffe des Bundes sowie weitere Spezialschiffe der Länder. Das Havariekommando übt regelmäßig, was im Fall eines Schadstoffunfalls zu tun wäre. Wie Schadstoffunfall-Bekämpfungsmaßnahmen aussehen, ist in einem Video von einer internationalen Übung in der Ostsee zu sehen. Internationale Übungen finden auch gemeinsam mit niederländischen Einsatzkräften regelmäßig statt, zuletzt Anfang Juni nahe Helgoland und Ende Juni in der Emsmündung. Die grenzübergreifende Kooperation zwischen dem Havariekommando und den niederländischen Spezialisten hat sich in der Vergangenheit bereits gut bewährt.
Beide Staaten sind gemeinsam mit den weiteren Nordsee-Anrainern im Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe (dem sogenannten BONN-Abkommen) zusammengeschlossen, um die gemeinsame Vorsorge und Bekämpfung von Schadstoffunfällen in der Nordsee zu organisieren und regelmäßig zu üben.
Stand:
Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Grundsätzlich gilt, wenn Öl oder andere Schadstoffe aus dem Schiff austreten sollten, können sie sich abhängig von Wind- und Strömungsverhältnissen weit verbreiten.
Sollte die niedersächsische Küste betroffen sein, besteht die Gefahr, dass sensible Bereiche des Nationalparks Wattenmeer mit einzigartigen Lebensräumen und bedrohten Arten geschädigt werden. Besonders Seevögel wären betroffen.
Mit seiner einzigartigen Natur, vielen bereits bedrohten Tier- und Pflanzenarten und seine durch Ebbe- und Flut geprägten Lebensräumen ist der Nationalpark Wattenmeer besonders empfindlich.
Stand:
Artenschutz
Das Problem des illegalen Vogelfangs betrifft verschiedene Mittelmeer-Anrainer-Staaten. Deutschland ist Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutz wandernder, wildlebender Tierarten (CMS), das insbesondere zur Zusammenarbeit verpflichtet. Damit soll der Schutz und die Erhaltung von Zugvögeln gestärkt und Hindernisse für die Tierwanderungen entfernt werden. Die Bundesregierung ist seit Bekanntwerden des massenhaften illegalen Vogelfangs mit dem CMS-Sekretariat sowie den betreffenden Staaten im intensiven Austausch, um den Vogelfang in den betreffenden Ländern zu beenden.
- Vogeljagd im Mittelmeerraum
Der weltweite Handel mit Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Produkten birgt nicht nur die Gefahr der Ausbreitung und Einschleppung von Tier- und Pflanzenseuchen, sondern bedroht auch den Erhalt der Artenvielfalt. Durch die Beschränkung des Handels soll weltweit ein Aussterben von seltenen Tieren und Pflanzen verhindert werden. Grundsätzlich sollten Sie davon absehen, Pflanzen und Tiere aus anderen Staaten nach Deutschland mitzubringen. Konkrete Informationen darüber, welche Tiere und Pflanzen Sie nach Deutschland einführen dürfen, finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
In der Natur lebende Tiere und Pflanzen werden durch das gesamte Naturschutzrecht und auch wesentliche umweltrechtliche Vorschriften geschützt. Der Artenschutz hat den besonderen Auftrag, die Arten als solche (beziehungsweise deren Populationen) zu erhalten. Gefährdungen sollen abgewehrt, möglichst eine gute Erhaltungssituation hergestellt und bewahrt werden, zumindest aber das Artensterben verhindert oder verlangsamt werden.
Proaktive Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für Arten und deren Biotope werden von den Bundesländern auf Basis der Paragrafen 37 f. BNatSchG entwickelt und durchgeführt. Das BNatSchG ergänzt diese Maßnahmen im Allgemeinen und besonderen Artenschutz durch Beschränkungen der Entnahme (Fangen, Pflücken), der Beeinträchtigung der Exemplare (Stören, Verletzen, Töten) sowie deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, durch Besitz- und Vermarktungsverbote. Für Arten, die der EG-Verordnung Nummer 338/97 zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens unterliegen, gelten vorrangige Einfuhr- und Vermarktungsbeschränkungen in der gesamten Union. Der Vollzug der Einfuhr-, Handels- und Besitzbeschränkungen wird durch weitere Instrumente erleichtert. Das Artenschutzrecht enthält ferner Regelungen zum Umgang mit invasiven und gebietsfremden Arten und Regelungen zur Genehmigung von Zoos und Tiergehegen.