Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, haben Sie die Möglichkeit uns über das Formular "Ihre Fragen" zu kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.
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Palu: Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden
Die Maßnahmen im Moorbodenschutz tragen maßgeblich zum Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 bei.
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Allgemeines
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will.
Förderung von E-Autos
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen.
Wolf
Der Wolf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland? Wie steht es um ihren Schutzstatus? Wie leben diese Tiere hier?
Munitionsaltlasten im Meer
Bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventioneller Munition liegen in deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee, davon rund 1,3 Millionen Tonnen allein im Nordseebereich.
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Meeresschutz
In der Nacht auf Mittwoch (26. Juli 2023) ist es auf dem Autofrachter "Fremantle Highway" mit rund 3.800 Fahrzeugen an Bord auf der Fahrt von Bremerhaven nach Port Said (Ägypten) vor der Küste der Niederlande auf Höhe der Insel Ameland zu einem Brand gekommen. Das Schiff befindet sich in niederländischen Gewässern, die Einsatzleitung liegt bei den niederländischen Behörden.
An Bord befinden sich große Mengen Schweröl und Marinediesel, außerdem eventuelle Tankinhalte, umweltbelastende und toxische Materialien der transportierten Fahrzeuge sowie Verbrennungsrückstände und Löschwasser.
Sollte das Schiff sinken, besteht das Risiko, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Derzeit wird seitens der niederländischen Einsatzkräfte daran gearbeitet, das Schiff weiter zu stabilisieren. Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Stand:
An Bord befinden sich 1.600 Tonnen Schweröl (VLSFO, "Very Low Sulphur Fuel Oil") und weitere 200 Tonnen Marinediesel (LSMGO, "Low-Sulphur Marine Gasoil"). Hinzukommen mögliche Tankinhalte, umweltbelastende und toxische Materialien der transportierten Fahrzeuge sowie Verbrennungsrückstände und Löschwasser.
Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Im Fall einer Freisetzung besteht grundsätzlich auch für den Nationalpark Wattenmeer auf deutscher Seite die Gefahr einer Verschmutzung mit Folgen für Flora und Fauna. Mit seiner einzigartigen Natur, vielen bereits bedrohten Tier- und Pflanzenarten und seinen durch Ebbe und Flut geprägten Lebensräumen ist das Wattenmeer besonders empfindlich.
Das Wattenmeer hat eine herausragende Bedeutung als Fortpflanzungs- und Lebensraum zum Beispiel für Seehunde, Kegelrobben und Schweinswale, als Rastplatz des Vogelzugs, als Brut- und Mausergebiet für Wat- und Wasservögel und als Kinderstube der Nordseefische.
Aufgrund seines außergewöhnlichen universellen Werts wurde das Wattenmeer in die UNESCO Liste "Erbe der Menschheit" aufgenommen. Der Nationalpark Wattenmeer erstreckt sich über die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen.
Stand:
Für eine belastbare Antwort auf diese Frage ist es noch zu früh. Es ist grundsätzlich denkbar, dass das Schiff aufgrund der durch den Brand verursachten Schäden an Schiffsstruktur und Außenhaut sinkt. Auch das eingebrachte Löschwasser kann sich negativ auf die Stabilität auswirken. Im Fall eines Untergangs besteht das Risiko, dass Schadstoffe freigesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass die niederländischen Einsatzkräfte und Behörden derzeit alles tun, um sämtliche Schäden so gering wie möglich zu halten.
Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Stand:
Wenn Öl oder andere Schadstoffe aus dem Schiff austreten sollten, können sie sich je nach Wind- und Strömungsverhältnissen verbreiten.
Die Behörden behalten die Lage permanent im Blick. Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Stand:
Vor Ort sind die niederländischen Behörden zuständig und arbeiten derzeit daran, das Schiff zu sichern und in einen Hafen zu bringen. Das Havariekommando (eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für das Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee) beobachtet die Lage sehr genau und wertet sie permanent aus. Falls die niederländischen Behörden einen Schadstoffaustritt melden und die Gefahr bestünde, dass dieser in deutsche Gewässer treibt, würde das Havariekommando präventiv die Gesamteinsatzleitung für den deutschen Bereich übernehmen.
Falls nötig, müssen austretende Stoffe aufgenommen werden. Entsprechende Einsatzmaßnahmen werden bereits vorgeplant.
Stand:
Das deutsche Havariekommando (eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für das Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee) hat den Niederlanden im Auftrag der Bundesregierung bereits in der Nacht zum 26. Juli 2023 Unterstützung angeboten.
In der Folge war der deutsche Notschlepper NORDIC ab dem 26. Juli morgens bei der "Fremantle Highway" und unterstützte die Einsatzmaßnahmen der niederländischen Behörden. Die NORDIC wurde mittlerweile abgelöst und befindet sich in Bereitschaft.
Sollte die niederländische Regierung weitere Unterstützung von deutscher Seite benötigen, wird die Bundesregierung diese nach ihren Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Falls die niederländischen Behörden einen Schadstoffaustritt melden sollten, wird das Havariekommando präventiv die Gesamteinsatzleitung für den deutschen Bereich übernehmen.
Wenn das Havariekommando die Gesamteinsatzleitung übernimmt, kann es auf Einsatzkräfte und auf Schiffe des Bundes und der Küstenländer zugreifen. Dazu zählen insbesondere die mit Ölbekämpfungsgerät ausgestatteten Mehrzweckschiffe des Bundes sowie weitere Spezialschiffe der Länder. Das Havariekommando übt regelmäßig, was im Fall eines Schadstoffunfalls zu tun wäre. Wie Schadstoffunfall-Bekämpfungsmaßnahmen aussehen, ist in einem Video von einer internationalen Übung in der Ostsee zu sehen. Internationale Übungen finden auch gemeinsam mit niederländischen Einsatzkräften regelmäßig statt, zuletzt Anfang Juni nahe Helgoland und Ende Juni in der Emsmündung. Die grenzübergreifende Kooperation zwischen dem Havariekommando und den niederländischen Spezialisten hat sich in der Vergangenheit bereits gut bewährt.
Beide Staaten sind gemeinsam mit den weiteren Nordsee-Anrainern im Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe (dem sogenannten BONN-Abkommen) zusammengeschlossen, um die gemeinsame Vorsorge und Bekämpfung von Schadstoffunfällen in der Nordsee zu organisieren und regelmäßig zu üben.
Stand:
Aktuelle Berechnungsmodelle zeigen, dass die deutschen Küsten im Falle eines Ölaustritts nach den derzeit vorherrschenden Wind- und Strömungsverhältnissen nicht betroffen wären.
Grundsätzlich gilt, wenn Öl oder andere Schadstoffe aus dem Schiff austreten sollten, können sie sich abhängig von Wind- und Strömungsverhältnissen weit verbreiten.
Sollte die niedersächsische Küste betroffen sein, besteht die Gefahr, dass sensible Bereiche des Nationalparks Wattenmeer mit einzigartigen Lebensräumen und bedrohten Arten geschädigt werden. Besonders Seevögel wären betroffen.
Mit seiner einzigartigen Natur, vielen bereits bedrohten Tier- und Pflanzenarten und seine durch Ebbe- und Flut geprägten Lebensräumen ist der Nationalpark Wattenmeer besonders empfindlich.
Stand:
Naturschutz
Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Der Kabinettbeschluss und die Zuleitung dem Bundestag erfolgten fristgerecht am 19. Februar 2020 beziehungsweise zum 01. März 2020. Das Parlament hat sich nach dem Ablauf von drei Sitzungswochen seit Eingang mit der Rechtsverordnung nicht befasst, daher wird diese demnächst unverändert verkündet und dann am darauf folgenden Tag in Kraft treten.
Laubbläser und Laubsauger sind nicht nur laut, sie schaden auch der Natur. Denn in der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere, wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger. Durch das Entfernen des Laubes können sie den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren. Deshalb: Diese Geräte sollten im privaten Bereich möglichst gar nicht und im öffentlichen Bereich nur dann verwendet werden, wenn der Einsatz unverzichtbar ist. Ist es unbedingt erforderlich, sollten lärm- und abgasarme Geräte verwendet werden. Damit schließt sich das Bundesumweltministerium den Empfehlungen des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) an.
Für den Masterplan Stadtnatur wird es im Bundesprogramm Biologische Vielfalt einen neuen Förderschwerpunkt Stadtnatur geben. Hierzu wird die Förderrichtlinie angepasst und die konkreten Rahmenbedingungen werden voraussichtlich Ende 2019 feststehen. Im Bundesprogramm Biologische Vielfalt können Projekte zum Thema Stadtnatur bereits ab sofort eingereicht werden. Im Bundesprogramm ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Zuerst wird eine aussagekräftige Projektskizze eingereicht, die im Programmbüro des Bundesamtes für Naturschutz begutachtet wird. Falls die Projektskizze grundsätzlich positiv bewertet worden ist, wird zur Antragsstellung aufgefordert.
Städtische Naturerfahrungsräume sind großflächige, naturbelassene Freiräume ohne vor-gegebene Spielelemente für Kinder und Jugendliche. Sie geben ihnen die Möglichkeit, in ihrem direkten Umfeld Natur vorzufinden, um eigenständig Erfahrungen mit Pflanzen und Tieren sammeln zu können. Langjährige Untersuchungen zeigen, dass das freie Spielen in der Natur wichtig ist, um Körperbeherrschung, Kreativität, natürliche Risiko- und Sozialkompetenz zu erlernen.
Vor allem in den Großstädten gibt es nur noch wenige Orte, in denen Kinder frei, ohne Verbote, Richtlinien und ständige Beobachtung die Natur spielerisch entdecken können. Um diesem Missstand zu begegnen, wurde in den 1990er Jahren das Konzept der "Naturerfahrungsräume" entwickelt. Die Idee der Naturerfahrungsräume bietet eine große Chance, ein Mehr an Lebensqualität von Kindern und Stadtnaturschutz zu verbinden.
Mit einem Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben "Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin" des BfN wurde die systematische Einrichtung, Beobachtung und Auswertung von Naturerfahrungsräumen im großstädtischen Kontext in Angriff genommen.
Gebäude stellen auch Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen dar. Vor allem einzelne Vogel- und Fledermausarten sind in besonderer Weise vom Lebensraum Gebäude abhängig. So bevorzugen Mauersegler zum Beispiel Nisthöhen ab sechs Meter und freien Anflug. Die Nester bauen Mauersegler während der Sommermonate unter Dachvorsprüngen, Steinen oder Mauerlücken. Fledermäuse, wie etwa die Breitflügelfledermaus, benötigen eben-falls Spaltenräume, etwa in Dachböden, hinter Regenrinnen oder unter Attiken. Auch Insekten finden in den bebauten Strukturen unserer Städte wichtige Lebensräume.
Auch Bürgerinnen und Bürger können zu einer naturorientierten Stadt beitragen, indem sie private Höfe so wenig wie möglich versiegeln, Grünflächen und Grünelemente anlegen, Fassaden und Dächer begrünen. Auch die naturnahe Gestaltung des eigenen Gartens hilft der Stadtnatur. An Gebäuden oder im eigenen Garten können Nisthilfen und Quartiere für Vögel, Fledermäuse und Insekten angebracht werden. Auch das Engagement in Vereinen, die sich für den Naturschutz in der Stadt einsetzen, hilft, unsere Städte lebenswerter zu machen und die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu erhalten. Darüber hinaus gibt es in den meisten Städten Bürgergärten, in denen man viel über Stadtnatur lernen und sich darüber hinaus auch selbst betätigen kann.
Im Rahmen des Umsetzungsprozesses des Masterplans Stadtnatur wird das Bundesumweltministerium auch für Bürgerinnen und Bürger Handreichungen mit konkreten Tipps für mehr Natur in ihrem direkten Umfeld entwickeln.
Der Masterplan Stadtnatur unterstützt die Weiterentwicklung des Leitbilds der doppelten Innenentwicklung, etwa im Rahmen der Initiierung einer bundeseinheitlichen Konvention zu Grünraumversorgung und Erholungsvorsorge.
Das Leitbild der doppelten Innenentwicklung verfolgt das Ziel, Flächenreserven im Bestand baulich sinnvoll zu nutzen, gleichzeitig aber auch urbanes Grün zu entwickeln, zu vernetzen und qualitativ aufzuwerten. Zielkonflikte zwischen baulicher und freiraumbezogener Entwicklung sind dabei nicht immer vermeidbar, nicht selten gehen aber diese Konflikte zu Lasten städtischer Frei- und Grünräume. Das Bundesamt für Naturschutz hat dazu Handlungsempfehlungen für die Entwicklung innerstädtischer Flächenreserven erarbeitet, die den Städten und Gemeinden den verantwortungsvollen Umgang mit urbanem Grün bei der städtebaulichen Innenentwicklung erleichtern und eine qualifizierte doppelte Innenentwicklung befördern.
In diesem Masterplan wird der Begriff Stadtnatur als Gesamtheit aller Lebensräume innerhalb einer Stadt verstanden, die für die Artenvielfalt von Bedeutung sind. In diesem Sinne können unterschiedliche Freiflächen und bauliche Elemente in der Stadt Bestandteil von Stadtnatur sein: vielfältig und naturnah gestaltete Bereiche in privaten Gärten, öffentlichen Grünanlagen, Klein- und Gemeinschaftsgärten, auf Friedhöfen, an Straßen und Wegen sowie Sport- und Spielplätzen, aber auch Nistplätze und Quartiere für Vögel und Fledermäuse an Gebäuden.
Alle diese Bestandteile bilden gemeinsam mit Stadtwäldern, Brachen mit Spontanvegetation, Strukturelementen wie Hecken und Säume an Agrarflächen sowie Gewässern mit deren Auen ein Gerüst für die Vernetzung in der Stadt sowie mit der umgebenden Landschaft. Damit reicht Stadtnatur vom Einzelbaum, über den insektenfreundlichen Garten bis hin zum renaturierten Bachlauf und naturnahen Stadtwald.
Der Indikator für die Artenvielfalt im Siedlungsbereich zeigt, dass die Bestandssituation für die Indikatorarten (Vögel) trotz eines positiven Entwicklungstrends noch weit vom Zielwert der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt entfernt ist. Gründe hierfür liegen in erster Linie in der zunehmenden Versiegelung von Flächen, der Gebäudesanierung sowie dem Verlust naturnaher Lebensräume.
Urbane Räume werden für "typische" Siedlungsarten als Lebensraum immer unattraktiver. Beeinträchtigt sind insbesondere gebäudegebundene Vogel- und Fledermausarten, wie etwa Mauersegler und Hausrotschwanz oder Graues Langohr und Breitflügelfledermaus. Positiv entwickeln sich bisher die Bestände vieler ehemaliger Waldarten, wie Schleiereule und Wanderfalke, die das wachsende und alternde Grünvolumen in den Städten zunehmend als Lebensraum erschließen.
- Biologische Vielfalt in Deutschland – Rechenschaftsbericht 2017
Der Bericht "Naturkapital Deutschland – TEEB DE: Ökosystemleistungen in der Stadt" legt dar, dass Stadtnatur zahlreiche Ökosystemleistungen erbringt und damit maßgeblich dazu beiträgt, die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu schützen und deren Lebensqualität zu erhöhen. Dies erfolgt vor allem durch regulierende (zum Beispiel Temperaturregulation), kulturelle (zum Beispiel Erholung) und versorgende Leistungen (zum Beispiel Nahrungsmittel).
Der Bericht "Ökosystemleistungen in der Stadt" hat die Erkenntnisse unterschiedlicher Studien zu den Leistungen von Stadtnatur zusammengeführt. Hier einige Beispiele:
- Freiflächen im Wohn- oder Arbeitsumfeld aufzusuchen, fördert allgemein die Gesundheit und auch sozialer Beziehungen und kann Ungleichheiten bei der Gesundheit unterschiedlicher sozialer Gruppen vermindern.
- Sommerliche Höchsttemperaturen werden durch städtische Vegetation deutlich gesenkt. Auf 50 bis 100 Meter breiten Grünflächen wurde an heißen und windstillen Tagen eine Abkühlung von 3 bis 4 Grad Celsius gegenüber der angrenzenden Bebauung festgestellt.
- Stadtgrün leistet einen großen Beitrag zur Luftreinhaltung. Bäume filtern Staub und können die Feinstaubbelastung um 5 bis 10 Prozent reduzieren. Bei mehreren dichten, hintereinanderliegenden Vegetationsstrukturen sogar um bis zu 15 Prozent.
- Kinder mit ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen) können sich nach einem 20-minütigen Spaziergang im Park deutlich besser konzentrieren als nach einem ebenso langen Spaziergang in einem Wohngebiet oder in der Innenstadt.
Stadtnatur bietet multifunktionale Lösungen über den reinen Naturschutz hinaus. Sie er-bringt als urbane grüne Infrastruktur zahlreiche ökologische, aber auch soziale und ökonomische Leistungen, die es gilt, strategisch zu erschließen. Insofern schafft Stadtnatur nicht nur Raum für Artenvielfalt, sondern bietet multifunktionale Lösungen für unsere Städte, wie zum Beispiel grüne Erholungsräume oder grüne Bewegungsachsen durch die Stadt. Die Grün- und Freiraumentwicklung sollte deshalb noch stärker als bisher zu einem integralen Bestandteil der Stadtentwicklung werden.
Eine Herausforderung besteht darin, den Zielkonflikt zwischen "Nachverdichtung" und "Freiraumentwicklung" zu moderieren. Hierbei sind integrierte Sicht- und Handlungsweisen der beteiligten Akteurinnen und Akteure erforderlich, um die Erhaltung und Erlebbarkeit der biologischen Vielfalt in Städten und Kommunen zu verbessern.
Die Etablierung einer integrierten Stadtentwicklung ist Ziel der Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Die Initiative setzt die Inhalte der LEIPZIG CHARTA zur nachhaltigen europäischen Stadt seit 2007 in Deutschland um. Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung ist es in diesem Sinne, den aktuellen, zumeist komplexen und miteinander zusammenhängenden ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in den Städten und Gemeinden fachübergreifend zu begegnen.
Integrierte Stadtentwicklungspolitik ist ein Prozess. In diesem Prozess findet die Koordinierung städtischer Aufgaben- und Politikfelder in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht statt. Stadtnatur stellt hierbei einen eigenen zu berücksichtigenden Belang dar. Beispiels-weise ist seit 2015 die Bedeutung städtischer Grün- und Freiräume für die Erhaltung der biologischen Vielfalt explizit in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung, einem zentralen Instrument der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, enthalten.
Der Masterplan umfasst rahmengebende rechtliche Anpassungen, die Verbesserung der Förderung im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung von Stadtnatur, innovative Formate der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erprobung neuer Ansätze und die Entwicklung von Arbeitshilfen für lokale Akteure.
Unter anderem wird ein neuer Förderschwerpunkt Stadtnatur beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt des BMU geschaffen. Das Bundesnaturschutzgesetz soll geändert werden, um die kommunale Landschaftsplanung zu stärken. Technische Regeln für das städtische Gewässer- und Niederschlagsmanagement sollen überprüft werden, um die Anpassung an den Klima-wandel mit der Schaffung von vielfältigen Lebensräumen zu verbinden.
Die Maßnahmen werden überwiegend noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt oder in Angriff genommen.
Für die Menschen ist es wichtig, in ihrem direkten Wohnumfeld Natur erleben zu können. Auch für die Erhaltung der biologischen Vielfalt haben städtische Lebensräume wesentliche Bedeutung. Zum Beispiel sind für ursprünglich in Höhlen brütende Arten "Ersatzlebensräume" in Nischen und Spalten an Gebäuden überlebenswichtig.
Öffentliche Grünflächen liegen in der Regel in der Verantwortung der Kommunen. Der Bund wirkt für diese kommunalen Aufgaben rahmengebend und fördernd sowie bei der Entwicklung übergreifender Instrumente mit. Im Masterplan Stadtnatur sind in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Maßnahmen aufgenommen. Insgesamt wird die Bundesregierung mit dem Masterplan in 14 Schwerpunktbereichen 26 Maßnahmen für mehr Arten- und Biotopvielfalt in unseren Städten in Angriff nehmen.
Der deutsche Wald leistet einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Um weitere Schutzmaßnahmen zu fördern, hat die Bundesregierung zum Beispiel den Waldklimafonds auf den Weg gebracht. Mit Geldern aus dem Waldklimafonds werden die Leistungen nachhaltiger Forstwirtschaft gestärkt und die notwendige Anpassung der Wälder an den Klimawandel unterstützt. Finanziert wird der Waldklimafonds aus dem Energie- und Klimafonds (EKF).
Der Schutz des Waldes spielt auch in der Nationalen Biodiversitätsstrategie eine große Rolle. Hierfür zentral ist das Ziel, bis 2020 auf fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands eine natürliche Waldentwicklung zu erreichen sowie das sogenannte 2-Prozent-Wildnis-Ziel: Bis 2020 soll sich die Natur auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln können. Das Erreichen beider Ziele unterstützt das Bundesumweltministerium zum Beispiel durch die Finanzierung verschiedener Projekte, in denen gemeinsam mit den Waldeigentümern nach Wegen für die Umsetzung gesucht wird. Seiner Verantwortung bei der Umsetzung dieser Ziele kommt der Bund auch auf seinen Flächen nach. Bis 2020 wird der Bund 20 Prozent seiner Waldflächen im Rahmen des Nationalen Naturerbes aus der Nutzung nehmen.
Ein weiteres Beispiel für den hohen Schutz der Wälder in Deutschland sind die Buchenwälder. Im Jahr 2011 wurden fünf deutsche Buchenwald-Gebiete in die UNESCO-Welterbe-Liste aufgenommen. Die ausgewählten Schutzgebiete repräsentieren die wertvollsten Relikte großflächiger naturnaher Buchenwälder in Deutschland.
In Deutschland gibt es derzeit 104 Naturparke. Darüber hinaus befindet sich der Naturpark Muldenland (Sachsen) in Gründung. Mit einer Gesamtfläche von über 9,5 Millionen Hektar decken die Naturparke etwa 27 Prozent der Landesfläche Deutschlands ab. Naturparke sind großräumige Landschaften, die überwiegend aus Landschafts- und Naturschutzgebieten bestehen. Naturparke dienen dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften, dem Naturerleben und der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Das "Grüne Band" ist der ehemalige Grenzstreifen zwischen Ost und West in ganz Europa. In diesem 12.500 Kilometer langen Bereich konnte sich aufgrund der Nutzungsruhe und Abgeschiedenheit über Jahrzehnte ein zusammenhängendes Band von zum Teil sehr wertvollen Biotopen entwickeln, das heutige "Grüne Band". In Deutschland gehört der 1400 Kilometer lange Abschnitt zum Nationalen Naturerbe und bildet einen Biotopverbund von Süd nach Nord.
In Deutschland befinden sich drei UNESCO Weltnaturerbestätten auf der Welterbeliste: die Fossilienlagerstätte Grube Messel (Hessen), das deutsch-niederländisch-dänische Wattenmeer, und die Alten Buchenwälder Deutschlands.
Das Wattenmeer wurde 2009 in die Welterbeliste aufgenommen. Zum Weltnaturerbe Wattenmeer gehören die Nationalparke Niedersächsisches Wattenmeer, Hamburgisches Wattenmeer, Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie ein Schutzgebiet in den Niederlanden. 2014 wurde das Gebiet um das dänische Wattenmeer erweitert, sodass nun das gesamte Wattenmeer entlang der Nordseeküste auf der UNESCO-Welterbeliste steht.
Die Alten Buchenwälder Deutschlands wurden 2011 als Erweiterung der Buchenurwälder der Karpaten (Slowakische Republik/Ukraine) als Naturerbe in die Welterbeliste aufgenommen. Dabei handelt es sich um Gebiete in den Nationalparken Jasmund und Müritz in Mecklenburg-Vorpommern, Hainich in Thüringen und Kellerwald-Edersee in Hessen sowie dem Grumsin im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in Brandenburg.
Das Ziel des UNESCO Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist es, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem und universellem Wert als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit dauerhaft zu erhalten.
Stand:
IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) ist ein zwischenstaatliches Gremium zur wissenschaftlichen Politikberatung für das Thema biologische Vielfalt - vergleichbar mit dem Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change). Dieses Biodiversitätsgremium soll politischen Entscheidungsträgern zuverlässig unabhängige, glaubwürdige Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität zur Verfügung stellen, damit diese gut informierte Entscheidungen zu ihrem Schutz treffen können. IPBES wurde im April 2012 von der Staatengemeinschaft gegründet und der Sitz seines Sekretariats ist in Bonn.
Nutzer von genetischen Ressourcen, die aus anderen Ländern stammen, müssen die europäische und deutsche Gesetzgebung zur Umsetzung des Nagoya Protokolls befolgen. Seit 2010 setzt das Nagoya-Protokoll international verbindliche Standards für den Umgang mit genetischen Ressourcen und fördert so Transparenz und Rechtssicherheit. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben (Access and Benefit Sharing, ABS). Das betrifft zum Beispiel Pflanzen, die in tropischen Wäldern gefunden werden und dann in anderen Ländern zu Medikamenten, Kosmetika und anderen Produkten verarbeitet werden. Gleichzeitig verpflichtet es alle Länder, in denen genetische Ressourcen genutzt werden, zu gewährleisten, dass die genutzten Ressourcen im Herkunftsland ordnungsgemäß erlangt wurden. Herkunftsländer sollen auf diese Weise fair und gerecht an den Erträgen von Produkten beteiligt werden, die aus "ihren" genetischen Ressourcen hergestellt werden. So soll so ein dauerhafter wirtschaftlicher Anreiz für den Erhalt von biologischer Vielfalt und seltenen Ökosystemen geschaffen werden.
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist für die Menschheit von hoher Bedeutung, um die Bedürfnisse nach Gesundheit, Nahrung und Wohlbefinden zu befriedigen und die Gesundheit und das Gleichgewicht in der Natur und Landwirtschaft zu schützen.
Darüber hinaus stellt die Erhaltung der biologischen Vielfalt einen wesentlichen Eckpfeiler der Bekämpfung der Armut dar. Die biologische Vielfalt und die Basisleistungen der Ökosysteme bilden besonders die Lebensgrundlagen der Armen, die zur Befriedigung ihrer existenziellen Bedürfnisse zu etwa 90 Prozent auf biologische Ressourcen angewiesen sind, denn sie sind für diese Menschen direkte Grundlage der Ernährung, medizinischen Versorgung, des Hausbaus und gleichzeitig wichtigste Einkommensquellen. Rund 80 Prozent der globalen terrestrischen biologischen und genetischen Ressourcen befinden sich in Entwicklungsländern.
Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt stellen auch konkrete wirtschaftliche Vorteile für die Industrieländer dar, beispielsweise durch die für Forschung und Entwicklung bedeutsame genetische Vielfalt.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert mit dem seit 2011 existierenden eigenständigen Förderbereich "Biologische Vielfalt" durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) gezielt Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern.
CBD ist die Abkürzung für das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, englisch Convention on Biological Diversity. Die CBD gehört – wie das Klimarahmenabkommen (UNFCCC) und die Wüstenkonvention (UNCCD) – zu den drei völkerrechtlichen Verträgen, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Deutschland ist seit ihrem Inkrafttreten am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der CBD. Die CBD ist mit ihren derzeit 196 Vertragsparteien (inklusive der EU) das zahlenmäßig wie auch von Umfang und Anspruch her umfassendste, verbindliche, internationale Abkommen im Bereich Biodiversitätsschutz und nachhaltige Entwicklung.
Das Abkommen hat drei übergeordnete Ziele:
- die Erhaltung biologischer Vielfalt (Gene, Arten, Lebensräume),
- die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und
- die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile.
Alle zwei Jahre findet eine Vertragsstaatenkonferenz der CBD statt. Sie ist das oberste politische Entscheidungsgremium des Übereinkommens.
Stand:
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen). Mit derzeit über 20 Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz weltweit.
In Deutschland sind rund 15 Prozent der Landesfläche und 45 Prozent der Meeresfläche als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Auf diese Weise übernimmt Deutschland Verantwortung für den Erhalt typischer Naturlandschaften, wie zum Beispiel Buchenwälder oder das weltweit einmalige Ökosystem Wattenmeer, und leistet so einen wesentlichen Beitrag zum weltweiten Erhalt der Biologischen Vielfalt.
Der aktuelle Meldestand der Natura-2000-Gebiete in Deutschland sowie Steckbriefe der Gebiete können auf den Internetseiten des Bundesamts für Naturschutz eingesehen werden.Für den Vollzug des Naturschutzrechtes sind die Bundesländer zuständig. Deshalb müssen Fragen, Beschwerden und Stellungnahmen zu Angelegenheiten des Naturschutzes vor Ort in der Regel direkt an die zuständigen Naturschutzbehörden der Länder gerichtet werden. Ausnahme bildet hier die Ausschließliche Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee (AWZ: zwölf bis 200 Seemeilenzone), für die der Bund zuständig ist.
Der Bund hat konkurrierende Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 29 GG). Die Ländern können dabei – mit Ausnahme der allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes und des Arten- und Meeresnaturschutzrechts – vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen (Artikel 72 Absatz 3 GG).