Fragen und Antworten (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf einige besonders häufig gestellte Fragen. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet, haben Sie die Möglichkeit uns über das Formular "Ihre Fragen" zu kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.
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Palu: Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden
Die Maßnahmen im Moorbodenschutz tragen maßgeblich zum Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 bei.
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Allgemeines
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will.
Förderung von E-Autos
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Förderprogramm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatleuten den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen.
Wolf
Der Wolf ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart. Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland? Wie steht es um ihren Schutzstatus? Wie leben diese Tiere hier?
Munitionsaltlasten im Meer
Bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventioneller Munition liegen in deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee, davon rund 1,3 Millionen Tonnen allein im Nordseebereich.
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Nukleare Sicherheit
Nein. Das Ergebnis der Prüfung hat Bestand. Es war ja genau ihr Gegenstand zu untersuchen, ob die Atomkraft in der Situation einer Gasmangellage einen Beitrag leisten kann, besser über den Winter 2022/23 zu kommen. Ebenso wurde geprüft, ob sie zumindest perspektivisch zu einer deutlichen Entspannung der Situation führen kann.
In order to protect the buildings against future tsunamis, Tokyo Electric Power Holdings, Inc. (TEPCO) started building an L-shaped concrete wall on top of the outer quay wall in September 2019, increasing its height by 11 metres. The wall will be 600 m long and will be completed by the end of the 3rd quarter of 2020. Initially, a provisional barrier 2.4 to 4.2 m in height was erected. In addition, specific measures were taken to protect the individual reactor buildings against the ingress of water.
In order to prevent the Mega-Float, an engineless barge that stores water, from breaking away from the quay wall and causing damage to the premises, it was to be transferred to the cooling-water inlet pool for Units 1 to 4 and moored there. In May 2019, the Mega-Float was moved there for initial cleaning of the ballast water and decontamination. At the open end of the cooling-water inlet pool towards the sea, a grounding mound will be created so that the Mega-Float can be grounded in front of the groundwater barrier structure and anchored there. According to current planning, the work should be completed by the 3rd quarter of 2020.
Bei den Anlagen in Fukushima handelt es sich um Siedewasser-Reaktoren der Firmen General Electric, Hitachi und Toshiba. Auch in Deutschland gibt es Siedewasser-Reaktoren: Drei ältere Anlagen der Baureihe 69 (Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg), eine neuere Anlage der Baureihe 69 in Krümmel und zwei Anlagen der Baureihe 72 (Gundremmingen B und C). Die Anlagen der Baulinie 69 wurden inzwischen dauerhaft abgeschaltet. Insbesondere die deutschen Reaktoren der Baulinie 72 weisen zu den japanischen Anlagen erhebliche Unterschiede auf.
Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH erarbeitet im Auftrag des BMU zu sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen in deutschen und ausländischen Atomkraftwerken sogenannte Weiterleitungsnachrichten. Ziel dieser Weiterleitungsnachrichten ist es, aus Betriebserfahrungen einzelner kerntechnischer Anlagen zu lernen und dadurch einen Sicherheitsgewinn auch für andere Anlagen zu erreichen. Die Weiterleitungsnachrichten enthalten eine Beschreibung des Sachverhalts, die Ergebnisse der Ursachenanalyse, die Bewertung der sicherheitstechnischen Bedeutung, die vom Betreiber ergriffenen oder vorgesehenen Maßnahmen und als wesentliche Elemente eine Betrachtung der Übertragbarkeit auf andere Atomkraftwerke sowie Empfehlungen zu Überprüfungen und gegebenenfalls Ergreifung von Abhilfemaßnahmen in anderen Atomkraftwerken. Sie werden von der GRS im Auftrag des BMU an die Aufsichtsbehörden der Länder, die Sachverständigenorganisationen, die Betreiber, die Hersteller und andere Institutionen übermittelt. Die Betreiber erstellen zu jeder Weiterleitungsnachricht eine Stellungnahme für die jeweilige Aufsichtsbehörde, wobei insbesondere auf die Umsetzung der Empfehlungen eingegangen wird. Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder überwachen die erforderliche Umsetzung der Empfehlungen und berichten dem BMU hierüber. Die GRS wertet den Erfahrungsrückfluss zu den Weiterleitungsnachrichten aus. Weitere Informationen über Weiterleitungsnachrichten und deren Erstellungsprozess sind auf der Homepage der GRS abrufbar.
Seit dem 27. Juli 2013 ist das Standortauswahlgesetz in Kraft, welches den Ablauf der Suche festlegt. Das Standortauswahlverfahren wird durch eine pluralistisch besetzte Kommission vorbereitet. Die 33 Mitglieder kommen aus der Wissenschaft, den gesellschaftlichen Gruppen sowie dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Kommission soll bis Ende des Jahres 2015 Vorschläge erarbeiten, etwa zu den Sicherheitsanforderungen sowie zu geologischen Ausschluss- und Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die wesentlichen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz. Dazu gehören insbesondere die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen sowie am Ende des Verfahrens die Entscheidung über den Standort, an dem die Errichtung eines Endlagers beantragt wird.
Entsprechend dem Verursacherprinzip sind die Erzeuger bzw. Ablieferer radioaktiver Abfälle, zum Beispiel Kernkraftwerksbetreiber, gesetzlich verpflichtet, die gegenwärtigen und zukünftigen Kosten für die Endlagerung einschließlich der Kosten der späteren Stilllegung der Endlager zu tragen. Sie werden den Verursachern prozentual nach der von ihnen produzierten Abfallmenge in Rechnung gestellt. Auch die bei den Abfallverursachern bis zur Ablieferung an ein Endlager oder eine Landessammelstelle anfallenden Kosten, zum Beispiel für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, werden von den Abfallverursachern getragen.
Gerade vor dem Hintergrund der zeitlichen Dimensionen sind die finanzielle Sicherung von Rückbau und Stilllegung sowie der Endlagerung der radioaktiven Abfälle ein sehr wichtiges Thema. Die Energieversorgungsunternehmen haben hierfür in den Handelsbilanzen Rückstellungen in Höhe von circa 36 Milliarden Euro, Stichtag: 31. Dezember 2013, passiviert. Nach dem geltenden Verursacherprinzip liegt die volle Kostenverantwortung bei den Unternehmen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die erforderlichen finanziellen Mittel im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode wird die Bundesregierung über die Umsetzung dieser rechtlichen Verpflichtungen mit den Energieversorgungsunternehmen Gespräche führen.