Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland

Kinder untersuchen das Leben am Teich

Das Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) am 18. August 2024 hat einen ambitionierten Zeitplan aktiviert:  Deutschland muss, wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten, einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) entwickeln. Dieser Plan soll darlegen, wie Deutschland die Ziele der W-VO erreichen will.

Der Wiederherstellungsplan soll im September 2027 vorliegen

Bis Anfang 2026 soll ein erster Entwurf des NWP erarbeitet und die entsprechenden Informationen zusammengestellt werden. Die Grundlage dafür bildet das EU-weit einheitliche Format, das die Europäische Kommission unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt hat. Für die Ausarbeitung dieses ersten Planentwurfs müssen viele Informationen über unterschiedliche Ressorts und Verwaltungsebenen hinweg zusammengetragen und verarbeitet werden.

Parallel zu dieser Arbeit in den verschiedenen Fachgremien, konnte sich jede und jeder vom 1. September bis 3. Oktober 2025 an der Ausarbeitung des Plans beteiligen und seine Meinung, sein Anliegen und seine Sichtweisen einbringen.

Großes Interesse an der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die erste Online-Beteiligungsphase ist abgeschlossen. Insgesamt 6.146 Teilnehmende nahmen an der Umfrage zur Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur teil. Es gingen 1.143 Anmerkungen von 158 Organisationen und Verbänden ein. Weitere 310 Beiträge und Kommentare wurden auf einer Ideen-Pinnwand gesammelt. Die Ergebnisse der Beteiligung fließen nun in die Erarbeitung und Umsetzung des Nationalen Wiederherstellungsplans ein.

Das Bundesumweltministerium bedankt sich bei allen Teilnehmenden für die konstruktive und breite Beteiligung.

Auf der Beteiligungsplattform standen verschiedene Beteiligungsformate zur Verfügung: eine Umfrage für alle, fachspezifische Beteiligungsmöglichkeiten für Stakeholder sowie eine Ideen-Pinnwand, in der positive Beispiele, Forschungsergebnisse oder Praxisvorschläge zur Wiederherstellung der Natur eingetragen werden konnten.

Nächste Beteiligungsphase startet 2026

Im Frühjahr 2026 soll der NWP-Entwurf veröffentlicht werden und damit den Start einer zweiten, formalen Beteiligungsphase einläuten. Die Öffentlichkeit und Stakeholder sollen dann wiederum die Gelegenheit bekommen, konkret die Inhalte des NWP-Entwurfs zu kommentieren. Auch dies geschieht mit Hilfe von Veranstaltungen und der Online-Beteiligungsplattform. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen erneut in die Überarbeitung des NWP-Entwurfs ein.

Frei fließender Fluss im Wald: die Schwärze bei Eberswalde.

Infografik

Zeitstrahl Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP). Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Wie können Sie sich beteiligen?

Mutter mit 2 Jungen in der Natur.

Der Schutz der Natur und ihre Wiederherstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle sind dazu aufgerufen, mit anzupacken: Machen Sie mit und mischen Sie sich ein! Nur gemeinsam und im konstruktiven Austausch miteinander können wir den Trend umkehren und für eine gesunde und widerstandsfähige Natur sorgen, von der alle profitieren können. Die W-VO bietet dafür den Rahmen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich an der Erarbeitung des Wiederherstellungsplans – und darüber hinaus – zu beteiligen:

  • Online-Beteiligungsplattform: Im Sommer 2025 und dann nochmal im Frühjahr 2026 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Anliegen und Interessen bezüglich der Umsetzung der W-VO über die Online-Beteiligungsplattform des BMUKN mitzuteilen.
  • Veranstaltungen: Mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten sollen gezielt vor allem Interessensgruppen und Stakeholder einbezogen werden, die besonders von der Umsetzung der W-VO betroffen sind. Sie sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Anregungen direkt in den Prozess einzubringen.

Bisherige Veranstaltungen:

  • Auftakt-Veranstaltung zur W-VO Beteiligung, online am 27. und 28. März 2025
  • Interministerielle Stakeholder-Veranstaltung durch BMLEH und BMUKN zu Artikel 11 (Landwirtschaftliche Ökosysteme), online am 18. Juni 2025
  • Stakeholder-Workshop Wissenschaft, GfÖ Jahrestagung, in Würzburg am 31. August 2025
  • Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 5 (Meeresökosysteme), online am 8. September 2025
  • Interministerielle Stakeholder-Veranstaltung durch BMLEH und BMUKN zu Artikel 12 (Waldökosysteme), online am 17. September 2025
  • Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 11 (Landwirtschaftliche Ökosysteme), in Berlin am 26. September 2025 

In Vorbereitung:

  • Stakeholder-Veranstaltung zu Artikel 12 (Waldökosysteme), in Berlin am 03. Dezember 2025
  • weitere Formate für 2026 sind in Konzeption und werden zeitnah mitgeteilt 

Informieren und Kontakt: Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um die W-VO und die Erstellung des NWP finden Sie in den Fragen und Antworten (FAQ). Die FAQ werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt mit Fragen aus dem laufenden Prozess.

Sollten Sie dort auf Ihre Frage keine Antwort finden, schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen an: Unser Beteiligungsprozess und die Kommunikation mit Ihnen wird durch Fachleute des Think-and-do-tanks adelphi unterstützt.

Persönlicher Kontakt:

Stand: 22.10.2025

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