Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland

Das Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) am 18. August 2024 hat einen ambitionierten Zeitplan aktiviert: Deutschland muss, wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten, einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) entwickeln. Dieser Plan soll darlegen, wie Deutschland die Ziele der W-VO erreichen will. Der finale Wiederherstellungsplan soll im September 2027 vorliegen.
Bis dahin gibt es viel zu tun:
Bis Anfang 2026 soll ein erster Entwurf des NWP erarbeitet und die entsprechenden Informationen zusammengestellt werden. Die Grundlage dafür bildet das EU-weit einheitliche Format, das die Europäische Kommission unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt hat. Für die Ausarbeitung dieses ersten Planentwurfs müssen viele Informationen über unterschiedliche Ressorts und Verwaltungsebenen hinweg zusammengetragen und verarbeitet werden. Parallel zu dieser Arbeit in den verschiedenen Fachgremien, soll auch die Öffentlichkeit, einschließlich aller Stakeholder, die Möglichkeit erhalten, sich an der Ausarbeitung des Plans zu beteiligen und ihre Anliegen einzubringen. Die Ergebnisse dieser ersten Beteiligung sollen in die Erstellung des NWP einfließen.
Im Frühjahr 2026 soll dann der erste NWP-Entwurf veröffentlicht werden und damit den Start der zweiten, formalen Beteiligungsphase einläuten. Die Öffentlichkeit und Stakeholder sollen die Gelegenheit bekommen, konkret die Inhalte des Entwurfs zu kommentieren. Auch dies geschieht mit Hilfe von Veranstaltungen und einer Online-Beteiligungsplattform. Die Ergebnisse der Beteiligung fließen wieder in die Überarbeitung des ersten Entwurfs ein.
Dieser überarbeitete, national abgestimmte Entwurf muss im September 2026 an die Europäische Kommission übermittelt werden, die dann sechs Monate (maximal bis März 2027) Zeit hat zu kommentieren. Die Rückmeldung der Kommission muss dann wiederum bis sechs Monate später, also bis spätestens September 2027, eingearbeitet und der final abgestimmte NWP an die EU-Kommission übermittelt werden.
Der Prozess zur Erstellung des NWP wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in enger Zusammenarbeit mit dem BMUKN sowie weiteren Ressorts und Ländergremien koordiniert.
Wie können Sie sich beteiligen?

Der Schutz der Natur und ihre Wiederherstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle sind dazu aufgerufen, mit anzupacken: Machen Sie mit und mischen Sie sich ein! Nur gemeinsam und im konstruktiven Austausch miteinander können wir den Trend umkehren und für eine gesunde und widerstandsfähige Natur sorgen, von der alle profitieren können. Die W-VO bietet dafür den Rahmen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich an der Erarbeitung des Wiederherstellungsplans – und darüber hinaus – zu beteiligen:
Online-Beteiligungsplattform: Im Sommer 2025 und dann nochmal im Frühjahr 2026 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Anliegen und Interessen bezüglich der Umsetzung der W-VO über die Online-Beteiligungsplattform des BMUKN mitzuteilen.
Veranstaltungen: Mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten sollen gezielt vor allem Interessensgruppen und Stakeholder einbezogen werden, die besonders von der Umsetzung der W-VO betroffen sind. Sie sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Anregungen direkt in den Prozess einzubringen.
Informieren und Kontakt: Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um die W-VO und die Erstellung des NWP finden Sie in den FAQ. Die FAQ werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt mit Fragen aus dem laufenden Prozess.
Sollten Sie dort auf Ihre Frage keine Antwort finden, schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen an: Unser Beteiligungsprozess und die Kommunikation mit Ihnen wird durch Fachleute des Think-and-do-tanks adelphi unterstützt.
Persönlicher Kontakt:
- E-Mail: WVO-Beteiligung(at)adelphi.de
- Telefon: 030-2039733896 (Mo-Mi 9-12 Uhr und Do+Fr 14-17 Uhr)