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Für Medienschaffende, Journalistinnen und Journalisten:
Deutschland präsentiert beim UN-Nachhaltigkeitsforum in New York sein Engagement für die Agenda 2030 mit Schwerpunkt auf klimaresilienten Städten und nachhaltigem Wassermanagement.
Die Europäische Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energieintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden.
Seit Juli 2026 fördert das Bundesumweltministerium ein Forschungsvorhaben Moor mit rund 14 Millionen Euro. Dabei sollen dringende Forschungsfragen zu Mooren mit hoher Praxisrelevanz gelöst und die Moor-Forschung gestärkt werden.
Der Europäische Klima-Sozialfonds (KSF) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union, das geschaffen wurde, um soziale Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Klimapolitik zu finanzieren.
Das übergreifende Ziel der Verordnung ist, bis 2030 auf mindestens je 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und speichern es langfristig.
Am 17. August 2023 trat die neue Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien in Kraft. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, sie gilt in weiten Teilen bereits seit dem 18. Februar 2024.
Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.