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Für Medienschaffende, Journalistinnen und Journalisten:
Carsten Schneider berät in Dublin mit den EU-Amtskolleginnen und -kollegen über Dekarbonisierung, Wettbewerbsfähigkeit, die Vorbereitung von COP 31 und COP 17 sowie die Kreislaufwirtschaft in Europa.
Der Emissionshandel soll als zentrales Klimaschutzinstrument der Europäischen Union weiter gestärkt und auf das europäische Klimaziel für 2040 sowie Klimaneutralität in Europa bis spätestens 2050 ausgerichtet werden.
Künftig dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und bestimmte Modeaccessoires nicht mehr entsorgen oder vernichten. Dafür hat sich das BMUKN im Rahmen der Verhandlung der EU-Ökodesign-Verordnung eingesetzt.
Der Europäische Klima-Sozialfonds (KSF) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union, das geschaffen wurde, um soziale Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Klimapolitik zu finanzieren.
Das übergreifende Ziel der Verordnung ist, bis 2030 auf mindestens je 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und speichern es langfristig.
Am 17. August 2023 trat die neue Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien in Kraft. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, sie gilt in weiten Teilen bereits seit dem 18. Februar 2024.
Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.