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Für Medienschaffende, Journalistinnen und Journalisten:
Zum 1. Januar 2026 tritt die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Kundinnen und Kunden werden es dann noch leichter haben, alte Elektrogeräte zurückzugeben.
Ab dem 1. Januar 2026 treten weitere Änderungen im Bereich der Energieversorgung in Kraft. Diese führen trotz steigendem CO2-Preis zu Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die EU-Umweltministerinnen und -minister beraten in Brüssel über die Umweltpolitik bis 2030 sowie über Vereinfachungen und Maßnahmen für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und Ressourcensicherheit.
Der Europäische Klima-Sozialfonds (KSF) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union, das geschaffen wurde, um soziale Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Klimapolitik zu finanzieren.
Das übergreifende Ziel der Verordnung ist, bis 2030 auf mindestens je 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und speichern es langfristig.
Am 17. August 2023 trat die neue Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien in Kraft. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, sie gilt in weiten Teilen bereits seit dem 18. Februar 2024.