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Für Medienschaffende, Journalistinnen und Journalisten:
Bundesumweltminister Carsten Schneider und die polnische Umweltministerin Paulina Hennig-Kloska haben am Deutsch-Polnischen Umweltrat teilgenommen. Bei der diesjährigen Sitzung stand die Wiederherstellung der Natur im Zentrum.
Das Bundesministerium hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung verkündet. Die Mammographie zur Brustkrebs-Früherkennung ist künftig für Frauen bereits ab 45 Jahren zulässig.
Ziel des Projektes ist es, den typischen Biotopverbund von Bächen, Mooren und Bergwiesen im Herzen des Thüringer Waldes ökologisch zu stärken und den Wasserrückhalt in der Region zu fördern.
Der Europäische Klima-Sozialfonds (KSF) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union, das geschaffen wurde, um soziale Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Klimapolitik zu finanzieren.
Das übergreifende Ziel der Verordnung ist, bis 2030 auf mindestens je 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und speichern es langfristig.
Am 17. August 2023 trat die neue Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien in Kraft. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, sie gilt in weiten Teilen bereits seit dem 18. Februar 2024.