Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

Mehrere elektrische Autos werden in der Nähe des Hauptbahnhofs in Leipzig aufgeladen.

Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung werden hier folgend dargestellt und laufend aktualisiert.

Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.

Kaufprämie für Elektroautos: Soziale Staffelung des E-Auto-Boosters. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Die Infografik zum E-Auto-Förderprogramm bildet die soziale Staffelung bei Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-In-Hybrids ab.

FAQ Förderung von E-Autos

FAQs

https://www.bundesumweltministerium.de/WS7500
Stand: 19.01.2026

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