Das Förderprogramm für Elektroautos
Wer sein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt, kann eine E-Auto-Förderung beantragen. Bis zu 6.000 Euro gibt es als Zuschuss.
Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029. Eine Antragsstellung ist seit 19. Mai 2026 möglich. Das Antragsverfahren läuft digital ab und ist über das Portal der Förderzentrale Deutschland zu erreichen.
Das brauchen Sie, um die E-Auto-Förderung zu beantragen:
Um einen Förderantrag stellen zu können, müssen Sie sich mit der BundID identifizieren. Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die dazugehörige PIN und die Online-Ausweis-App oder einen USB-Kartenleser. Alternativ geht's auch mit dem ELSTER-Zertifikat.
Für den Einkommensnachweis benötigen Sie die letzten zwei Einkommenssteuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sind.
FAQ Förderung von E-Autos
FAQs
Die Infografik zum E-Auto-Förderprogramm bildet die soziale Staffelung bei Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-In-Hybrids ab.