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Nitratbericht 2024
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Gemäß Artikel 10 der Richtlinie 91/676/EWG (EU-Nitratrichtlinie) ist jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet, am Ende jedes Vierjahresprogramms der Europäischen Kommission einen Bericht vorzulegen, der die im Anhang V der Richtlinie geforderten Informationen enthält. Die Bundesrepublik Deutschland hat von der Möglichkeit des Artikel 5.6 Gebrauch gemacht und wendet die Aktionsprogramme auf ihrem gesamten Gebiet an. Für mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete gelten seit dem Jahr 2020 bundesweit gültige zusätzliche Maßnahmen. Um diese Anforderungen umzusetzen wurden die Bundesländer verpflichtet, belastete Gebiete auszuweisen.
Der Nitratbericht orientiert sich, wie die vorangegangenen Berichte, an den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien. Er beschreibt den Zustand und die Entwicklung der Wasserverschmutzung für Grundwasser und Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Küsten- und Meeresgewässer) sowie die Maßnahmen, die im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verschmutzung ergriffen wurden. Dies beinhaltet die gute fachliche Praxis bei der Düngung sowie zusätzliche und verstärkte Maßnahmen (siehe Anhang V der EU-Nitratrichtlinie).