Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab, die aufzeigen, in welcher Weise Anlagen erstmalig einem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen angepasst und fortschrittliche Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können.
Förderrichtlinie zum Umweltinnovationsprogramm
Förderrichtlinie zum Umweltinnovationsprogramm Richtlinie des BMUKN zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen vom 30. November 2023
| Förderung und Richtlinien | Förderung
Aktualisierungsdatum: