An wen richtet sich die neue Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien?

FAQ

Die neuen Regelungen wenden sich an die Kommunen, die eine getrennte Sammlung von Textilien sicherstellen müssen. Für die allermeisten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ändert sich in der Praxis nichts. Die lokalen, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen die getrennte Sammlung von Alttextilien in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren. Bei der Umsetzung haben die Entsorgungsträger einen gewissen Spielraum, um die Regelungen an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Was jeweils vor Ort gilt und welche Abfälle in welchen Abfallbehälter einzufüllen sind, erfahren Bürgerinnen und Bürger bei den jeweils zuständigen lokalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum Beispiel auf deren Internetseiten oder bei der örtlichen Abfallberatung.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Getrennte Sammlung von Textilabfällen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2325

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.