Auf welcher wissenschaftlichen Basis wurden die NOx-Abgasgrenzwerte für Kfz ermittelt und von der EU beziehungsweise Ihrem Ministerium festgelegt?
FAQDie Abgasgrenzwerte für Kraftfahrzeuge werden in Europa harmonisiert in entsprechenden EU-Verordnungen festgelegt. Somit kommen die Anforderungen direkt in den EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung und können nicht durch nationale Gesetze und Verordnungen verändert werden. Das Vorschlagsrecht für entsprechende EU-Verordnungen obliegt gemäß der Zuständigkeitsverteilung zwischen den EU-Institutionen der Europäischen Kommission. Die EU-Kommission stützt ihre Vorschläge in der Regel auf eine sogenannte Folgenabschätzung ("Impact Assessment"), die in ihrem Auftrag von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unabhängiger Forschungseinrichtungen sowie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission –JRC– erstellt wird. Des Weiteren werden bei der Erarbeitung des Verordnungsentwurfs auch technische Fachleute der Mitgliedstaaten sowie der betroffenen und interessierten Unternehmen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen gehört. Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens wird der Verordnungsvorschlag dem Rat und dem Europäischen Parlament zur weiteren Verhandlung und Beschlussfassung im sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgelegt.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Diesel und Luftreinhaltung
Stand: