E.04 Fällt die Anwendung von Magnetresonanztomographen unter Arztvorbehalt?

FAQ

Ja, seit dem 31. Dezember 2020 dürfen Magnetresonanztomographen zu nichtmedizinischen Zwecken nur noch unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit einer entsprechenden Fachkunde angewendet werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
E. Fragen zu nichtkosmetischen Anwendungen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1099

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