Geht die Aktualisierung der TA Luft über die EU-Vorgaben hinaus?

FAQ

Vielfach wird behauptet, dass die Regelungen der TA Luft über EU-Recht hinausgehen. Betroffen sind Anlagenarten, für die Schlussfolgerungen zu den Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) bestehen, die verbindlich in Genehmigungen umzusetzen sind. Die BVT-Schlussfolgerungen sehen keine Grenzwerte vor, sondern Wertebereiche innerhalb derer emissionsbegrenzende Anforderungen festzulegen sind. Das EU-Recht räumt hier also explizit Spielräume für die Umsetzung der Anforderungen ein. In der Regel erfolgt die Umsetzung in Deutschland am oberen, also schwächsten Rand dieser Wertebereiche. Anspruchsvollere Werte werden aber dort festgelegt, wo es zur Einhaltung anderer Anforderungen aus dem EU-Recht erforderlich ist oder wo der Stand der Technik in Deutschland heute schon weiter fortgeschritten ist.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1552

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