Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen? Was gilt für kleine Imbissstuben und Dönerläden, die keinen Platz für eine Spülmaschine haben?

FAQ

Kleine Betriebe mit nicht mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und gleichzeitig nicht mehr als fünf Mitarbeitenden, die keine eigenen Mehrwegverpackungen anbieten, haben die Wahl: Wenn sie selbst keine Mehrwegverpackungen oder -becher anbieten wollen, müssen sie aber sowohl beim Verzehr vor Ort als auch beim Verzehr "zum Mitnehmen" die Befüllung mitgebrachter Behältnisse ermöglichen.

Eine weitere Ausnahme sind Teller sowie Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers. Daher können zum Beispiel Pommes weiterhin in Papiertüten angeboten werden oder Wraps oder Döner in Wrappers für auf die Hand. Dies gilt auch unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Keine Einwegverpackungen mehr beim Vor-Ort-Verzehr

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2022

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