Gilt die Förderung nur für ein Fahrzeug pro Haushalt?

FAQ

Die E-Auto-Förderung kann je antragstellender Person und damit je Halterin oder Halter nur einmal gewährt werden. Eine E-Auto-Förderung mehrerer Fahrzeuge für dieselbe Person ist ausgeschlossen.

Wenn mehrere Personen im selben Haushalt leben, kann jede antragsberechtigte Person einmal Förderung erhalten, wenn das geförderte Fahrzeug jeweils auf die antragstellende Person zugelassen ist und alle sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, wird das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vermutet, sofern nicht durch Eigenerklärung glaubhaft gemacht wird, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird. 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Haushalt

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2494

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