Gilt die Pflicht, ein Entgelt zu erheben für alle Plastiktüten im Handel?

FAQ

Nein. Das Entgelt wird von den Handelsunternehmen erhoben, die sich an der Vereinbarung beteiligen. Die Vereinbarung gilt – im Gegensatz zur europäischen Regelung – auch für Tüten, die mehr als 50 Mikrometer dick sind. Ausgenommen sind lediglich dünnwandige Tüten zum Beispiel für Obst und Fleisch sowie Kühltaschen und besonders starke faserverstärkte Tragetaschen, die zum vielfachen Gebrauch gedacht sind. Die Vereinbarung sieht vor, dass bis 2018 mindestens 80 Prozent aller Plastiktüten, die der Handel vertreibt, kostenpflichtig sein müssen. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, behält sich das Bundesumweltministerium eine ordnungsrechtliche Regelung für Plastiktüten vor.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Plastiktüten-Vereinbarung

https://www.bundesumweltministerium.de/FA388

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