B.09 Gilt ein Laserschutzkurs auch als Nachweis für die Fachkunde?

FAQ

Nein. Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten folgt der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und basiert auf einer Ermächtigungsgrundlage nach dem Arbeitsschutzgesetz. Demnach werden in einem Laserschutzkurs nur Aspekte aus dem Bereich des Arbeitsschutzes behandelt. Arbeitsschutzrechtliche Regelungen gelten neben der NiSV, die auf einer Ermächtigungsgrundlage nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) beruht. Die OStrV trifft keine Aussagen zur Fachkunde im Sinne der NiSV.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1800

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