Gilt für die Förderung das Datum des Kaufvertrags oder der Zulassung?

FAQ

Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderung von E-Autos

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2454

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