B.14 Ich habe gehört, dass wegen Änderungen in der NiSV die Fachkunde nur noch mit einem Zertifikat nachgewiesen werden kann? Da, wo ich meine Schulung gemacht habe, habe ich zum Abschluss ein Zertifikat bekommen. Reicht das?

FAQ

Hier ist zunächst auf die Begrifflichkeiten zu achten (vergleiche dazu FAQ A.09). Der Begriff "Zertifikat" steht in der NiSV für das von einer Konformitätsbewertungsstelle (oft auch als Zertifizierungsstelle bezeichnet) ausgestellte Dokument zum Nachweis der Fachkunde (siehe § 4a NiSV). Das von einer Schule ausgestellte Dokument zum Nachweis, dass eine Schulung absolviert wurde, ist im Sprachgebrauch der NiSV ein Schulungsnachweis. Die Fachkunderichtlinie NiSV enthält im Abschnitt 3.6 übrigens ein paar Vorgaben zum Schulungsnachweis. Anbieter von Schulungen können keine Zertifikate ausstellen (vergleiche § 4a Absatz 2 Satz 1 NiSV).

Bei dem vermeintlichen Zertifikat hier handelt es sich also in Wirklichkeit um einen Schulungsnachweis. Gemäß der Übergangsregel in § 13 Absatz 4 NiSV kann man bis Ende 2025 den Nachweis der Fachkunde, wie bisher, durch die Vorlage von geeigneten Schulungsnachweisen erbringen, gegebenenfalls zuzüglich Dokumenten zum Nachweis der Voraussetzungen für die Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul "Grundlagen der Haut". Wichtig: Ab dem 1. Januar 2026 geht das nicht mehr. Ab dann kann man die Fachkunde nur noch mit einem Zertifikat nachweisen. § 13 Absatz 2 und 3 NiSV enthält Regelungen, wie man mit einem Schulungsnachweis zu einem Zertifikat kommen kann, ohne dass der ganze Kurs neu gemacht werden muss. Die Konformitätsbewertungsstellen werden in der Regel dazu weiterhelfen können.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2107

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