Inwiefern ist Deutschland dazu verpflichtet, mittels Öffentlichkeitsarbeit und Informations-Kampagnen zu weniger Einweg-Kunststoffen beizutragen?
FAQNach Artikel 4 Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbrauch von Einweg-Getränkebechern und To-go-Lebensmittelbehältnissen aus Kunststoff von 2022 bis 2026 zu senken. Die Maßnahmen müssen "zu einer deutlichen Trendumkehr beim steigenden Verbrauch" führen. Die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Form von Informations-Kampagnen ist dabei eine wichtige Maßnahme.
Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission bis zum 3. Juli 2021 einen Bericht übersenden. Das Bundesumweltministerium (BMU) wird den Bericht über die zahlreichen und vielfältigen Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion der unterschiedlichen Akteure in Deutschland voraussichtlich im Juni vorlegen. Dabei wird auch die aktuelle Kampagne "Weniger ist mehr" berücksichtigt. Der Bericht wird dann auf der Website des BMU veröffentlicht.