Ist die Förderung auch möglich, wenn Eigentümer und Halter verschiedene Personen sind? Dürfen Antragsteller und Halter unterschiedliche Personen sein, um die Förderung für das E-Auto zu bekommen?

FAQ

Für die Förderung gilt zwingend: Antragsteller und Fahrzeughalter müssen identisch sein.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Zulassung, Halter, Erwerb

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2502

Wege zum Dialog

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