Ist vor dem Erwerb von persönlichen Signaturkarten der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens zu informieren?

FAQ

Mit der Einführung von Signaturverfahren geht die Verarbeitung personenbezogener Daten einher, die in Zertifikaten und gegebenenfalls Zertifikats-Verzeichnissen enthalten sind. Die oder der Datenschutzbeauftragte ist rechtzeitig über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterrichten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA332

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.