Müssen auch Lieferdienste eine Mehrwegalternative anbieten?

FAQ

Erfolgt die Lieferung durch einen Lieferdienst, ist der Lieferdienst selbst nicht verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten, aber das Restaurant, dessen Speisen und Getränke geliefert werden, kann nach den oben beschriebenen Voraussetzungen zum Angebot von Waren in einer Mehrwegverpackung verpflichtet sein.

Aus der Perspektive der Kundinnen und Kunden spielt es keine Rolle, ob sie Lebensmittel vor Ort erwerben oder sich nach Hause bringen lassen. In beiden Fällen können sie als Alternative zur Einweglebensmittelverpackung mit Kunststoffanteil oder zum Einweggetränkebecher unabhängig von der Materialart eine Mehrwegverpackung wählen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1967

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