Muss der Arbeitsvertrag geändert werden, wenn ein Karteninhaber elektronische Nachweise für das Unternehmen signieren soll?

FAQ

Das kommt darauf an, wie die Bevollmächtigung der Mitarbeiter im Unternehmen bisher geregelt wurde. In der Praxis erfolgt die Bevollmächtigung entweder ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in Form einer sog. Unterschriftenregelung. In beiden Fällen ist zu prüfen, ob die qualifizierten elektronischen Signaturen des Karteninhabers von der bestehenden Regelung erfasst werden, und es sind gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Darüber hinaus ist gegebenenfalls ergänzend zu regeln, in welchen Fällen die qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden kann beziehungsweise welche Ausnahmen gelten sollen. Geregelt werden sollte auch, wie mit den Signaturkarten umzugehen ist, zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA326

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