Sind Auszubildende und Studierende antragsberechtigt?

FAQ

Auch Auszubildende oder Studierende können die Förderung beantragen, wenn sie 

  • eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland sind, 
  • selbst Halter des geförderten Fahrzeugs sind (Zulassung auf ihren Namen), 
  • ihr Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze liegt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Anrechnung von Kindern

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2492

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