Sind Auszubildende und Studierende antragsberechtigt?
FAQAuch Auszubildende oder Studierende können die Förderung beantragen, wenn sie
- eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland sind,
- selbst Halter des geförderten Fahrzeugs sind (Zulassung auf ihren Namen),
- ihr Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze liegt.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Anrechnung von Kindern
Stand: