Umweltverbände schlagen vor, Einweg-Becher einfach komplett zu verbieten. Wie steht das BMUV dazu?
FAQEin allgemeines Verbot von bestimmten Verpackungen oder Verpackungsarten ist mit den europarechtlichen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie nicht vereinbar. Die europäische Einwegkunststoffrichtlinie sieht Verbote nur für bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff vor, für die es bereits verfügbare und nachhaltige Alternativen gibt.
Natürlich können Unternehmen selbst aber freiwillig über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen. Sie können etwa Einwegverpackungen ganz aus dem Programm nehmen, Produkte nur auf Nachfrage in Einwegverpackungen abfüllen, oder einen Rabatt auf Waren in Mehrwegverpackungen geben.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen ("To-Go")
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