Unter welchen Umständen kann die Signaturkarte durch den Unternehmer gesperrt werden?

FAQ

Qualifizierte Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen werden vom Vertrauensdiensteanbieter stets für eine bestimmte Person ausgestellt. Auch wenn der Unternehmer die Signaturkarte finanziert hat, wird er als Dritte Person angesehen, die den Widerruf des Zertifikats nur unter bestimmten Umständen verlangen kann. Widerrufsberechtigt ist eine Dritte Person dann, wenn ein qualifiziertes Zertifikat Angaben über eine Vertretungsmacht für diese enthält. In diesem Fall kann der Widerruf des qualifizierten Zertifikats durch den Vertrauensdiensteanbieter verlangt werden, falls die Vertretungsmacht entfallen ist (siehe § 14 Abs. 2 Vertrauensdienstegesetz). Da die Signaturkarte vom Unternehmer finanziert wird kann er im Rahmen seines Weisungsrechts allerdings verlangen, dass der Mitarbeiter selbst den Widerruf verlangt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA330

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.