Wann werden Kinder berücksichtigt?

FAQ

Zur Berücksichtigung eines Kindes im Rahmen der Förderung gelten folgende Regeln: 

  • Das Kind muss zum Zeitpunkt der Neuzulassung des förderfähigen Pkws minderjährig, das heißt noch nicht 18 Jahre alt, sein. 
  • Für das Kind besteht eine Kindergeldberechtigung. Damit wird gleichzeitig nachgewiesen, dass es im Haushalt der Person lebt, die den Pkw auf sich zulässt. 

Der Nachweis erfolgt über eine Kindergeldbescheinigung der Familienkasse.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Anrechnung von Kindern

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2489

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