Warum muss ich mich registrieren?
FAQFür Hersteller besteht eine Registrierungspflicht. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, haben sich bis zum 31. Dezember 2024 auf DIVID, der Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes, zu registrieren. Für Hersteller, die ihre Tätigkeit erstmals ab dem 1. Januar 2024 aufnehmen, besteht die Registrierungspflicht umgehend. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststofffondsgesetz: Informationen für Hersteller
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