Warum werden bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten?

FAQ

Die Verbote setzen Artikel 5 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) um. Ziel ist es, den Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff zu reduzieren, die Ressource "Kunststoff" besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen.

Viel zu oft landen Einwegprodukte aus Kunststoff in Parks, auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Durch ihre Langlebigkeit verschmutzen sie dauerhaft die Böden und stören das natürliche Leben. Nach den ersten Ergebnissen einer Studie des Verbands kommunaler Unternehmen machen die bald verbotenen Produkte zehn Prozent in manchen Fällen sogar 20 Prozent des gesamten Abfalls im öffentlichen Raum aus. Der überwiegende Anteil stammt dabei aus dem To-Go-Konsum.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffverbotsverordnung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1407

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