Warum werden die Einwegkunststoffprodukte gekennzeichnet und welche Effekte sollen damit erzielt werden?

FAQ

Die Kennzeichnungspflicht setzt Artikel 7 Absatz 1 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) um. Ziel der genannten Richtlinie ist es, den Verbrauch von Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, die Ressource "Kunststoff" besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen.

Die Kennzeichnung dient vor allem der Verhinderung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen aus den genannten Einwegkunststoffprodukten. Die nach dem Konsum der zu kennzeichnenden Produkte entstehenden Abfälle gehören zu den am häufigsten an Stränden der Europäischen Union aufgefundenen Abfällen. Sie gelangen oft in die Umwelt, weil sie in die Natur geworfen oder unsachgemäß über die Kanalisation entsorgt werden.

Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher über das Vorhandensein von Kunststoff in dem Produkt informieren. Gleichzeitig soll sie darüber aufklären, wie die aus den Produkten entstehenden Abfälle richtig zu entsorgen sind. Zudem soll den Verbraucherinnen und Verbraucher vor Augen geführt werden, welche Umweltschäden eine unsachgemäße Entsorgung anrichten kann.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1555

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