Warum werden die zu kennzeichnenden Produkte nicht einfach verboten?

FAQ

Die unterschiedlichen Maßnahmen der Richtlinie (EU) 2019/904 wurden in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit geeigneter und nachhaltigerer Alternativen sowie der Möglichkeit, Verbrauchsgewohnheiten zu ändern, festgelegt. Verbote wurden nur für solche Einwegkunststoffprodukte festgelegt, für die es bereits ökologisch sinnvollere Alternativen gibt. Dies trifft auf die zu kennzeichnenden Einwegkunststoffprodukte zumindest derzeit nicht zu. Die Europäische Union hat jedoch angekündigt, die Richtlinie bis 2027 zu evaluieren. Es wird erwartet, dass durch Innovation und Produktentwicklung, weitere sinnvolle Alternativen auf den Markt kommen werden. Im Rahmen der Evaluierung wird daher auch eine Ausweitung der Verbote geprüft werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1560

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