Warum werden nur 15 Brutvogelarten berücksichtigt und wie wird dies wissenschaftlich begründet?

FAQ

Bei der Erstellung der Liste der potentiell kollisionsgefährdeten Brutvogelarten wurden nur solche berücksichtigt, bei denen im besonderen Maße von einer Kollisionsgefährdung durch Windenergieanlagen auszugehen ist und sie daher besonders planungsrelevant sind. Hierbei wurden unterschiedliche Quellen aus der Fachwissenschaft berücksichtigt. Insbesondere orientiert sich die Liste an dem UMK-Signifikanzrahmen aus 2020. Durch die Festlegung der 15 Brutvogelarten wird die Prüfung des Tötungs- und Verletzungsrisikos im Hinblick auf die betroffenen Arten standardisiert, was zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beiträgt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Windkraftausbau Artenschutz

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1859

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