Was bedeutet das "Verbrenner-Aus"?
FAQDie Neuregelung bezieht sich nur auf Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab 2035. Vorher zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor (also die "Bestandsflotte"), sind weiterhin für die Straße zugelassen. Neue Verbrenner dürfen auch über 2035 hinaus weiterhin gekauft und zugelassen werden. Es wird jedoch pro Gramm CO₂/km, die ein Neufahrzeug ausstößt, eine Emissionsüberschreitungsabgabe von 95 Euro fällig — ein sparsamer neuer Verbrenner würde sich damit um rund 10.000 Euro verteuern. Es handelt sich also entgegen der umgangssprachlichen Darstellung nicht um ein "Verbrennerverbot" oder ein "Verbrenner-Aus", zumal die EU-Kommission zusätzliche Regelungen für ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Verbrennern plant.
Wer also in Deutschland seinen Verbrenner auch über 2035 hinaus fahren möchte, kann dies noch sehr lange tun. Mit Blick auf den steigenden CO₂-Preis und die Erweiterung des europäischen Emissionshandels auf den Verkehrsbereich ist jedoch zu erwarten, dass Kraftstoffe in den 2030er Jahren sehr viel teurer sein werden als heute.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
CO2-Flottenzielwerte
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