Was geschieht bei Verfehlung von Zeitrahmen oder Zielen?
FAQDurch das Monitoring und die Berichtspflichten haben die Mitgliedstaaten einen Überblick über die Umsetzung der nationalen Wiederherstellungspläne und den Stand der Zielerreichung. Bei absehbaren Verzögerungen und Mängeln müssen sie den nationalen Wiederherstellungsplan erforderlichenfalls überarbeiten sowie die Kommission darüber informieren. Die Kommission kann ihrerseits die Mitgliedstaaten zu einer Überarbeitung auffordern, wenn aus den Berichten hervorgeht, dass die Erreichung der Ziele und Verpflichtungen infrage steht. Der betreffende Mitgliedstaat muss gegebenenfalls innerhalb von sechs Monaten einen überarbeiteten Plan mit zusätzlichen Maßnahmen veröffentlichen und der Kommission vorlegen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Monitoring und Aussetzung der Verordnung
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