Was passiert nach der Registrierung?
FAQHersteller erhalten eine Registrierungsbestätigung durch das Umweltbundesamt. Ab dem 1. Januar 2025 werden sie dazu aufgefordert, eine Datenmeldung abzugeben. Diese muss bis zum 15. Mai erfolgen. Auf der Grundlage der gemeldeten Masse, der in Verkehr gebrachten Produkte, berechnet das UBA die Höhe der individuellen Abgabe. Der Hersteller erhält einen Abgabebescheid, in dem er zur Zahlung des festgesetzten Betrags aufgefordert wird.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststofffondsgesetz: Informationen für Hersteller
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